Hallo,
wenn ich ein Unternehmen beauftragen will, dessen Geschäftsführer keinen Meistertitel führt, dennoch aber in der Rechnung seine Arbeiten als Meisterarbeiten ausweist, so müsste dieser nach meinem Verständnis ja einen Konzessionsgeber dafür haben. Wie bzw. wo kann man diesen Konzessionsgeber in Erfahrung bringen?
Abfrage Konzessionsgeber
Re: Abfrage Konzessionsgeber
Direkt eine Online-Abfrage wäre mir auch nicht bekannt. Da mir allerdings die Rechtsform, Branche und das Bundesland fehlen, kann ich es auch nur mit dem Verweis allgemein halten, als dass man es bei der jeweiligen Direktion und Abteilung des Amtes der Landesregierung versuchen könnte. Dort sollten nämlich die Konzessionsansuchen landen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Abfrage Konzessionsgeber
Über eine Seite der WKO
https://firmen.wko.at/SearchSimple.aspx
können Gewerbebetriebe abgefragt werden. Es werden dann auch die aufrechten (zum Teil auch ruhend gestellte) Gewerbeberechtigungen und - wenn abweichend vom Unternehmensinhaber - auch die gewerberechtlichen Geschäftsführer angezeigt.
Ein - willkürlich heraus gepicktes - Beispiel:
https://firmen.wko.at/elektro-sam-kg/wien/?firmaid=8c7a549d-4eed-4c6b-b1ce-34830a8a1264&suchbegriff=sam
mfG
https://firmen.wko.at/SearchSimple.aspx
können Gewerbebetriebe abgefragt werden. Es werden dann auch die aufrechten (zum Teil auch ruhend gestellte) Gewerbeberechtigungen und - wenn abweichend vom Unternehmensinhaber - auch die gewerberechtlichen Geschäftsführer angezeigt.
Ein - willkürlich heraus gepicktes - Beispiel:
https://firmen.wko.at/elektro-sam-kg/wien/?firmaid=8c7a549d-4eed-4c6b-b1ce-34830a8a1264&suchbegriff=sam
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RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Abfrage Konzessionsgeber
Bin mir nicht sicher, ob das des Rätsels Lösung ist und man über diese Abruf-Möglichkeit auch den Konzessionsgeber erfährt. Schließlich ist zwischen einem gewerberechtlichen Geschäftsführer und einer konzessionserteilten Person zu unterscheiden. Es gibt gar Anbieter, die Konzessionsgeber vermitteln. Ein Unternehmer eines reglementierten Gewerbes braucht selbst keine Bewilligung. Es genügt eine Person, welche über einen entsprechenden Befähigungsnachweis verfügt, der es auch an einen Konzessionsnehmer vermieten kann. Der Konzessionsgeber muss dabei als Arbeitgeber mit mindestens 20 Wochenstunden gemeldet oder persönlich haftender Gesellschafter bzw. handelsrechtlicher Geschäftsführer sein. Dann kann ein Gewerbe auch ohne entsprechende Qualifikation, die man sein Eigen nennt, eröffnet werfen. Der Konzessionsgeber hat den Vorteil, dass er den Lohn eines Teilzeitbeschäftigten erhalten kann, ohne arbeiten zu müssen. Wenn man so will, wäre es das Entgelt für die Vermietung seiner Konzession, wobei das nicht nur auf eine Firma bezogen sein muss. So kann man auch auf eine Stange Geld kommen, ohne sich die Finger dreckig machen zu müssen.
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Re: Abfrage Konzessionsgeber
Firmen ABC & Gisa waren nicht aufschlussreich...
Re: Abfrage Konzessionsgeber
Daher mein Hinweis, es mal beim Land oder bei der Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Gewerbebehörde zu versuchen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Abfrage Konzessionsgeber
Um welches Gewerbe handelt es sich?
RA Mag. Michael Gruner
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Re: Abfrage Konzessionsgeber
es handelt sich um das baugewerbe
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