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Wegauflassung

Verfasst: 05.02.2023, 21:35
von woso148
Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei ein Grundstück von einem Verwandten zu übernehmen (Schenkung). Auf dem Grundstück steht auch ein Gebäude. Nun ist im Kataster noch ein Weg eingezeichnet, welcher dort vor ca. 50 Jahren gewesen ist, aber heute in keiner Weise mehr existiert. Ich plane dort ein Bauvorhaben und der Weg geht nun über das Baugrundstück. Die Gemeinde verlangt von mir ein formloses Schreiben, dass dieser Weg aufgelassen werden soll. Dies muss dann scheinbar über einen Gemeinderatsbeschluss wirksam gemacht werden.
Erste Frage: Hatte jemand schon einmal eine solche oder ähnliche Situation?
Zweite Frage: Hat dazu jemand eine passende Vorlage?

Re: Wegauflassung

Verfasst: 06.02.2023, 06:00
von alles2
Hatte oft genug damit zu tun und kenne es daher nur zu gut. Vor einigen Jahren hatte ich hier die Situation der unmittelbaren Nachbarschaft selbst gepostet. Der Beschreibung nach gehe ich auch in diesem Fall von einem Gemeindeweg (Weggrundstück der öffentlichen Hand) aus, der von dem angrenzenden Liegenschaftseigentümer bewirtschaftet wird (also kein Servitutsweg). Dann genügt ein Antrag auf "Auflassung der öffentlichen Wegparzelle Nr. xy, KG yz, nach den Bestimmungen des Straßengesetzes" des jeweiligen Bundeslandes, welches aktuell nicht bekannt ist, und "Übertragung in das Alleineigentum des Antragstellers". Die typischen Gründe, die ausgeführt werden, sind, dass der öffentliche Weg praktisch nicht mehr in der Natur existieren würde und nicht mehr benutzt wird, weil in all der Zeit neue Wege errichtet worden sein könnten. Scheitern könnte das Vorhaben, wenn dadurch ein noch unbebautes Grundstück nicht erschlossen und die Nutzungsmöglichkeit im wesentlichen Umfang beschränkt werden würde. Die beschlossene Verordnung durch den Gemeinderat würde zumindest durch Anschlag 4 Wochen an der Amtstafel kundgemacht werden (Kundmachungsfrist). Sollte irgendwer durch einen Individualantrag auf Aufhebung der Verordnung einschreiten, wird die Durchsetzung schwieriger (außer man kann die Gemeinde dazu bewegen, das öffentliche Gut zu verkaufen).

Re: Wegauflassung

Verfasst: 06.02.2023, 21:48
von woso148
Ich gehe davon aus, dass es einmal ein Gemeindeweg war bzw. im Kataster noch einer ist. Er existiert wie gesagt nicht mehr. Kriege ich die Info aus dem GIS, ob öffentlich oder nicht? Servitut ist da keines drauf. Die Nummer des Weges im Kataster ist auch nicht am Grundbuchauszug drauf. Bundesland ist übrigens Steiermark.

Wenn es ein öffentlicher Weg ist, wovon ich ausgehe, warum muss ich diesen auflassen? Das leuchtet mir nicht ganz ein, da er mir ja nicht gehört.

Re: Wegauflassung

Verfasst: 07.02.2023, 08:04
von alles2
Bei dem Bundesland kann als Titel "Auflassung der öffentlichen Wegparzelle Nr. xy, KG yz, nach den Bestimmungen des § 8 Abs.3 Stmk. LStVG" (Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz) hergenommen werden, da es eben keine Bedeutung mehr für den Gemeingebrauch hat. Welche Datenbestände im Digitalen Atlas noch verfügbar sind, kann und mag ich jetzt nicht beurteilen. Ich weiß nur, dass aus verfassungsschutzrechtlichen Gründen Teile wieder rausgenommen wurden. Bei solchen Dingen würde ich die Details ohnehin von der Gemeinde beziehen. Und der Weg gehört als öffentliches Gut aufgelassen, damit es in den Privatbesitz übergehen kann.

Re: Wegauflassung

Verfasst: 07.02.2023, 21:49
von woso148
Alles klar, dann kenne ich mich aus. Danke für die Hilfe!