Seite 1 von 1

Meiteinnahmen während langen Erbverhandlungen

Verfasst: 03.02.2023, 10:54
von axman
Die Erbverhandlungen zum Tod meiner Mutter zogen sich über fünf Jahre.
Meine Mutter hatte eine Wohnung, die immer noch vermietet wird und hier monatliche Mieteinnahmen auf ein Konto flossen.
Auf dem Konto war ein Betrag x zum damaligen Zeitpunkt. Da natürlich monatlich Miete auf das Konto gebucht wurde, ist jetzt ein viel höherer Betrag vorhanden.
Meine Fragen dazu:
  • wird der Betrag x nun vererbt und geteilt oder der Betrag, der zum Zeitpunkt der Einigung (ist in Kürze so weit) auf dem Konto ist?
  • wenn es gesetzlich so ist, dass der damalige Betrag herangezogen wird: können wir Erben, wenn wir uns einigen, festlegen, dass der Betrag der jetzt auf dem Konto ist, geteilt wird?
  • letzte Frage: wenn nun der Betrag, der jetzt auf dem Konto ist, geteilt wird: müssen wir das als Erben als Mieteinnahmen sehen und versteuern oder ist es einfach Erbe? Mieteinnahmen müssen ja versteuert werden, keine Ahnung, wie das die letzten Jahre gemacht wurde....
Danke für die Antwort im Voraus
axman

Re: Mieteinnahmen während langen Erbverhandlungen

Verfasst: 04.02.2023, 11:28
von alles2
Die Erben können sich immer untereinander einigen. Gelingt das nicht und wird geklagt, entscheidet ein Gericht. Sollten sich während dem Nachlassverfahren die Vermögenswerte geändert haben, kann man das dem Gericht oder Gerichtskommissär bekanntgeben (§ 181 Abs.1 AußStrG). Gäbe es noch offene Forderungen gegenüber dem Finanzamt, erfährt diese vom Verfahren und würde diese geltend machen. Beachte, dass die Gerichtsgebühren und die Notarkosten höher ausfallen können, je mehr in das Inventar aufgenommen wird bzw. die Aktiva sind. Selbst wenn nach einem Einantwortungsbeschluss Verlassenschaftsvermögen hervorkommen, kann die Wiedereröffnung des Nachlassverfahrens begehrt werden (§ 183 AußStrG).