Zählt es zur Aufgabe der Hausverwaltung, behördliche Auflagen umzusetzen oder kann/muss sie dies den Wohnungseigentümern auftragen? Konkret geht es um mehrere Mängelauflagen im Zusammenhang mit einer Feuerbeschau.
Danke!
Hausverwaltung - Umsetzung behördlicher Auflagen?
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Re: Hausverwaltung - Umsetzung behördlicher Auflagen?
Das kommt darauf an, ob die Maßnahmen allgemeine Teile des Hauses betreffen, oder die einzelnen Objekte. Was genau wurde beanstandet?
RA Mag. Michael Gruner
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