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Hausverwaltung - Umsetzung behördlicher Auflagen?

Verfasst: 24.01.2023, 16:25
von Miss.dorfmadl
Zählt es zur Aufgabe der Hausverwaltung, behördliche Auflagen umzusetzen oder kann/muss sie dies den Wohnungseigentümern auftragen? Konkret geht es um mehrere Mängelauflagen im Zusammenhang mit einer Feuerbeschau.

Danke!

Re: Hausverwaltung - Umsetzung behördlicher Auflagen?

Verfasst: 24.01.2023, 18:08
von MG
Das kommt darauf an, ob die Maßnahmen allgemeine Teile des Hauses betreffen, oder die einzelnen Objekte. Was genau wurde beanstandet?