Zählt es zur Aufgabe der Hausverwaltung, behördliche Auflagen umzusetzen oder kann/muss sie dies den Wohnungseigentümern auftragen? Konkret geht es um mehrere Mängelauflagen im Zusammenhang mit einer Feuerbeschau.
Danke!
Hausverwaltung - Umsetzung behördlicher Auflagen?
-
- Beiträge: 38
- Registriert: 01.02.2022, 16:17
Re: Hausverwaltung - Umsetzung behördlicher Auflagen?
Das kommt darauf an, ob die Maßnahmen allgemeine Teile des Hauses betreffen, oder die einzelnen Objekte. Was genau wurde beanstandet?
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
www.vertragsbegleiter.at