Hausverwaltung - Umsetzung behördlicher Auflagen?
Verfasst: 24.01.2023, 16:25
Zählt es zur Aufgabe der Hausverwaltung, behördliche Auflagen umzusetzen oder kann/muss sie dies den Wohnungseigentümern auftragen? Konkret geht es um mehrere Mängelauflagen im Zusammenhang mit einer Feuerbeschau.
Danke!
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