Hausverwaltung - Umsetzung behördlicher Auflagen?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Miss.dorfmadl
Beiträge: 38
Registriert: 01.02.2022, 16:17

Hausverwaltung - Umsetzung behördlicher Auflagen?

Beitrag von Miss.dorfmadl » 24.01.2023, 16:25

Zählt es zur Aufgabe der Hausverwaltung, behördliche Auflagen umzusetzen oder kann/muss sie dies den Wohnungseigentümern auftragen? Konkret geht es um mehrere Mängelauflagen im Zusammenhang mit einer Feuerbeschau.

Danke!



MG
Beiträge: 1494
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Re: Hausverwaltung - Umsetzung behördlicher Auflagen?

Beitrag von MG » 24.01.2023, 18:08

Das kommt darauf an, ob die Maßnahmen allgemeine Teile des Hauses betreffen, oder die einzelnen Objekte. Was genau wurde beanstandet?
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 42 Gäste