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Mietzinserhöhung

Verfasst: 23.01.2023, 18:27
von Anastasius
Der Vermieter einer Bekannten möchte mit Februar die Miete erhöhen. Es handelt sich um eine Wohnung im Vollanwendungsbereich des MRG für die 2018 im Rahmen eines Vergleichs vor der Schlichtungsstelle ein Pauschalmietzins vereinbart wurde. Die Erhöhung entspricht genau den Wert den der Indexrechner der Mietervereinigung angibt. Im Mietvertrag ist eine Wertsicherungsklausel vereinbart. Meine Frage wäre nun: Ist dieses Begehren des Vermieters rechtlich gedeckt oder dürfte er nicht nur maximal eine Erhöhung entsprechend der Anhebung des Richtwerts im Jahr 2022 verlangen? Wie geht man in der Kommunikation mit dem Vermieter am besten vor?
Beste Grüße
Anastasius

Re: Mietzinserhöhung

Verfasst: 25.01.2023, 09:31
von alles2
Ist seit vergangenem Jahr ein Dauerbrenner und viele Mieter von Altbauwohnungen ächzen und stöhnen unter den ständigen Anhebungen, was die Regierung hätte unterbinden können.
Der Kategorie-Mietzins (bei Mietverträgen für Altbauwohnungen, die zwischen Januar 1982 und Februar 1994 unterzeichnet wurden) stieg in den Monaten April und Juni um jeweils über 5 Prozent und im November wegen der automatischen Anpassung an den Verbraucherpreis-Index (VPI) somit auf um insgesamt 17,5 % im Jahr 2022.
Die Richtwert-Mieten (bei Mietverträgen, die ab März 1994 unterzeichnet wurden) erhöhte sich vergangenes Jahr mit der Inflation um 5,9 %, wobei die letzte Erhöhung davor wegen der Corona-Krise auf das Jahr 2022 verschoben wurde (also für drei Jahre zusammengefasst), da praktisch alle Verträge eine Wertanpassungsklausel enthalten. Jetzt ein Jahr später geht es nun weitere 8,6 % hinauf.
Wundert mich nicht, wenn wer da wegen dem Preisschock schnauft. Doch für Genaueres müsste sich die betroffene Person direkt von den vorhandenen Anlaufstellen beraten lassen.