Kaution von Mietwagen als unversteuertes Betriebsvermögen einer GmbH

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KurzGefragt
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Kaution von Mietwagen als unversteuertes Betriebsvermögen einer GmbH

Beitrag von KurzGefragt » 18.01.2023, 15:11

Hallo zusammen,
da es um Kaution geht, und ich den Begriff nur im Mietrecht finden kann, poste ich hier. Sollte das wo anders hingehören gerne verschieben!
Außerdem: Ich nenne hier bewusst keine Namen, genaue Zeiträume oder genaue Beträge da ich mir 100% nicht sicher bin, ob hier etwas Gesetzwidriges passiert.

Ich habe unlängst ein Fahrzeug bei einer Firma gemietet, welche damit wirbt, dass keine Kaution notwendig ist. Erst nach der Buchung (alles bezahlt, kostenloses stornieren nicht mehr möglich) wird man aufgefordert, eine Kaution in Höhe von 500€ zu bezahlen, andernfalls bekommt man den digitalen Schlüssel nicht. Alternativ kann man einen kleineren Betrag (<100€) als Kautionsverzicht bezahlen, diesen bekommt man jedoch nicht mehr zurück. Entscheidet man sich für die Kaution, so wird dieser Betrag nicht wie üblich auf der Kreditkarte geblockt, sondern direkt abgebucht. Außerdem muss man zustimmen, dass man diesen erst nach gut einem Monat wieder zurückerhält. Diese Rückforderung muss vom Kunden manuell über die Seite des Anbeiters passieren, geht also nicht automatisch.

In den AGBs der Firma steht:
"Der Mieter hat für den Zeitraum der Einbehaltung keinen Anspruch auf Verzinsung der Kaution" und weiters: "Hinsichtlich der geleisteten Kaution entsteht keine Treuhandschaft zwischen Mieter und Vermieter. Der Vermieter darf bis zur Rückzahlung frei über den Kautionsbetrag verfügen. Er ist nicht verpflichtet, die Kaution auf einem speziellen Kautionskonto zu verwahren oder in anderer Weise von seinem sonstigen Vermögen zu trennen."

Das wiederspricht m.M.n komplett §16b (1) und (2) des MRG. Mir ist an dieser Stelle bewusst, dass das MRG wohl nicht für Mietwagen gilt.
Darum meine erste Frage: Was gilt hier rechtlich für den Begriff Kaution?

Und nun wird es spannend: Da über eine Kaution i.d.R. nicht frei verfügt werden kann und diese nicht Teil des Firmenvermögens ist, ist sie von der Umsatzsteuer befreit. Nun sagt diese Firma aber in ihren AGB explizit, dass die Kaution eindeutig Teil des Firmenvermögens ist. Jedoch: Ich habe für die Kaution eine Rechnung bekommen, auf dieser ist die Umsatzsteuer explizit mit 0,00% angegeben.

Vermietet diese Firma nur jedes zweite ihrer Fahrzeuge an jedem zweiten Tag, geht es bereits um >600.000€ monatlich(!) rein durch Kaution mit 0% Umsatzsteuer welches im besten Fall (für den Kunden) knapp unter einem Monat im Unternehmen bleibt. Diese Annahme ist jedoch sehr konservativ berechnet, berücksichtigt man, dass die Firma bis Sommer 2023 seine Flott verdoppeln will. Vergisst der Kunde, die Rückbuchung anzufordern verleibt das Geld als 100% unversteuerter Gewinn im Unternehmen.

Dazu kommt natürlich noch die eingangs beschriebene Vorgehensweise, dass die Kaution erst nach Abschluss der Buchung eingefordert wird. Beim kompletten Buchungsvorgang gibt es darauf keinen Hinweis. Ja, es steht in den FAQ warum[/] eine Kaution eingehoben wird, jedoch kein Betrag sondern der ein Verweis auf den Kautionsverzicht, ebenfalls ohne Betrag. Auch die AGBs dürfen meines Wissens nach nichts enthalten, womit der Kunde nicht rechnen kann. So ist eine Kaution zwar üblich, diese vom Konto abzubuchen und mehrere Wochen einzubehalten allerdings sicher nicht.

Meine Fragen:
* Wie kann das legal sein?
* Welches Recht greift hier in Sachen kaution?
* Was sind meine Möglichkeiten, wenn man soetwas melden will?
* Wie kann man gegen die täuschunde Werbung (keine Kaution) vorgehen?
* Wie kann man gegen die plötzlich, nach Abschluss der Buchung auftauchende Kautionsforderung vorgehen?


Danke im Vorraus für hilfreichen Input :D



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