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Rechtsanwaltkosten

Verfasst: 03.12.2002, 12:10
von JUSLINE
Ich habe im Jahre 2000 einen Antrag auf Verfahrenshilfe gestellt, um einen Rechtsanwalt bzw. Gerichtsverhandlung zu erreichen. Die Gegenseite hat mir nun im September einen Vergleich angeboten, so daß ich das Geld erhielt. Da ich nun eine größere Summe erhalten habe, wurden die Kosten für den Rechtsanwalt abgezogen. Nachdem ich 10 mal höhere Schulden habe und bei Banken etc. hohe Raten zahlen muß, fehlt mir nun der Betrag, den ich für den RA zahlen mußte. Wenn ich diese Kosten als Kapital gehabt und den Antrag auf Verfahrenshilfe gestellt hätte, wäre der Antrag sicher genehmigt worden. Gibt es nun eine Möglichkeit, die Kosten wieder zu erhalten?

RE: Rechtsanwaltkosten

Verfasst: 03.12.2002, 17:38
von DorisMihokovic
Sobald sie zu Geld (Vermoegen/Einkommen) kommen, muess(t)en Sie auch die Verfahrenshilfe rueckerstatten.

Re: Rechtsanwaltkosten

Verfasst: 22.10.2019, 12:43
von DorisMihokovic
Sie antworten auf eine Anfrage aus dem Jahr 2002!!!