Rechtsanwaltkosten

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Rechtsanwaltkosten

Beitrag von JUSLINE » 03.12.2002, 12:10

Ich habe im Jahre 2000 einen Antrag auf Verfahrenshilfe gestellt, um einen Rechtsanwalt bzw. Gerichtsverhandlung zu erreichen. Die Gegenseite hat mir nun im September einen Vergleich angeboten, so daß ich das Geld erhielt. Da ich nun eine größere Summe erhalten habe, wurden die Kosten für den Rechtsanwalt abgezogen. Nachdem ich 10 mal höhere Schulden habe und bei Banken etc. hohe Raten zahlen muß, fehlt mir nun der Betrag, den ich für den RA zahlen mußte. Wenn ich diese Kosten als Kapital gehabt und den Antrag auf Verfahrenshilfe gestellt hätte, wäre der Antrag sicher genehmigt worden. Gibt es nun eine Möglichkeit, die Kosten wieder zu erhalten?



DorisMihokovic
Beiträge: 716
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Rechtsanwaltkosten

Beitrag von DorisMihokovic » 03.12.2002, 17:38

Sobald sie zu Geld (Vermoegen/Einkommen) kommen, muess(t)en Sie auch die Verfahrenshilfe rueckerstatten.

DorisMihokovic
Beiträge: 716
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Re: Rechtsanwaltkosten

Beitrag von DorisMihokovic » 22.10.2019, 12:43

Sie antworten auf eine Anfrage aus dem Jahr 2002!!!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 43 Gäste