Hallo, es geht mir um die Rechtsgültigkeit von Einigungen per Email.
Habe meinen Vermieter via Anwalt aufgefordert, meinen Eintritt ins Mietverhältnis meiner verstorbenen Mutter anzuerkennen und von seiner unrechtmäßigen und überhöhten Mietrückstandsforderung Abstand zu nehmen.
Eine mündliche Einigung ist gestern im persönlichen Telefongespräch bereits zustande gekommen und morgen erwarte ich die schriftliche Zusage.
Meine Frage nun: reicht es, wenn er es mir einfach mailt oder brauche ich ein unterschriebenes Dokument (PDF)?
Die von mir konsultierte Anwältin erreiche ich leider erst am Mittwoch, da ich in dieser Angelegenheit aber schnell reagieren muss, stelle ich die Frage hier rein.
Danke
Email Rechtsgültigkeit
Re: Email Rechtsgültigkeit
Zunächst einmal - falls vor dem Ableben des Vertragspartners nicht anders vereinbart - enden derartige Verträge grundsätzlich nicht mit dem Tod, sondern gehen auf den Erben über (§ 1116a ABGB). Für Vereinbarungen, die auch mündlich getroffen werden dürfen und nicht der Schriftform (also mit Unterschrift) iSv § 886 ABGB bedürfen, sollte eine Mail völlig ausreichen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Email Rechtsgültigkeit
that may also be made verbally and do not require the written form (i.e. with a signature) within the meaning of § 886 ABGB, an e-mail should be completely sufficient. [url=https://www.zellberry.com/product/alien-swarm-ben-10-green-jacket/]Ben 10 Green Jacket[/url]
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