Reiserücktritt: Geld zurück oder Gutschein?

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Wolffi82
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Reiserücktritt: Geld zurück oder Gutschein?

Beitrag von Wolffi82 » 15.01.2023, 11:45

Hallo zusammen,

ich weiß, dass die Frage schon häufiger gestellt wurde, dennoch finde ich keine abschließende Antwort: Wir haben für August 2023 einen Urlaub bei einem Hotel in Österreich gebucht. Leider ist uns jetzt etwas dazwischengekommen, so dass wir letzte Woche den Urlaub storniert haben.

Die Reiserücktrittregelung des Hotels sieht vor, dass das kostenlos möglich ist, jedoch die Anzahlung in Höhe von 500€ nicht zurücküberwiesen wird, sondern nur in Form eines übertragbaren Gutscheins ausgezahlt wird.

Ist das rechtlich haltbar? Ich lese online viel darüber, dass ich auf einer Auszahlung bestehen kann, bin mir aber nicht sicher, ob das nur für Corona / Pauschalreiseanbieter oder sonstige speziellen Kontexte gilt.

Danke &
Viele Grüße



alles2
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Re: Reiserücktritt: Geld zurück oder Gutschein?

Beitrag von alles2 » 15.01.2023, 13:52

Unabhängig von der Pandemie gehört Österreich nicht zu den Ländern, wo man bei einem Storno grundsätzlich die Gutschein-Lösung akzeptieren muss. Daher gilt das hier unverändert:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=15362#p36135

Nun bin ich mir nicht sicher, ob die Stornierungsbedingungen des Hotels in den wesentlichen Punkten vollumfänglich korrekt wiedergegeben wurden. Kenne es sonst nur in der Form, als dass man im Stornierungsfall die Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurückerstattet bekommen würde. Möchte man aber die Rückerstattung des gesamten Betrages, ginge das jedoch nur über den Weg des Gutscheins, der nicht verfällt.

Das was Du gelesen haben magst, wäre mit Vorsicht zu genießen und nicht pauschal zu werten. Ist bei den Stornobedingungen nur die Rede von der Höhe der Gebühren, dann muss man ein darüber hinausgehendes Angebot mit Gutscheinen als Alternative nicht annehmen. Bei Euch dürfte wohl der Umstand vorliegen, dass Ihr vorher mit den Bedingungen (AGB) einverstanden wart, und dies nach meiner Auffassung zu akzeptieren wäre, sofern man sich nicht auf eine anderweitige Lösung einigt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Wolffi82
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Re: Reiserücktritt: Geld zurück oder Gutschein?

Beitrag von Wolffi82 » 15.01.2023, 14:21

Vielen Dank für die Antwort. Die genaue Formulierung lautet:

"Als besonderen Service bieten wir unseren Gästen die Möglichkeit, bis zu drei Monate vor Anreise Ihre Reservierung kostenlos zu stornieren oder umzubuchen.

Bei Stornierung bis 90 Tage vor Anreise:

In diesem Fall wird Ihnen der gesamte Anzahlungsbetrag für einen späteren Urlaub im XX gut geschrieben. Den Wertgutschein (für die Anzahlung) können Sie auch an 3. Personen weitergeben."

Und ja, das war vor Überweisung bekannt... D.h. also: Wusste es vorher, bin somit selbst schuld und kann nur hoffen, evtl. den Gutschein dann irgendwo verkauft zu bekommen (da er übertragbar ist) oder aber eine Lösung mit dem Hotel zusammen zu finden..?
Zuletzt geändert von Wolffi82 am 15.01.2023, 18:27, insgesamt 1-mal geändert.

alles2
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Re: Reiserücktritt: Geld zurück oder Gutschein?

Beitrag von alles2 » 15.01.2023, 15:46

Wir haben aktuell Jänner, während Du von August sprichst. Daher jucken mich diese ganzen Zitate nicht wirklich. Wie lautet die Regelung für Anreisen AB 90 Tage bzw. 3 Monate?
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Re: Reiserücktritt: Geld zurück oder Gutschein?

Beitrag von MG » 15.01.2023, 17:19

Ich habe das so verstanden, dass die zitierte Regelung für Stornierungen bis 90 Tage vor (geplantem) Beginn des Aufenthaltes gilt und - meiner Ansicht nach - auch gültig vereinbart wurde.

Ab Tag 89 vor Urlaubsantritt wäre wahrscheinlich mehr zu zahlen gewesen sein.

Infos dazu auch hier: https://europakonsument.at/de/page/hotelstorno-oesterreich
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Re: Reiserücktritt: Geld zurück oder Gutschein?

Beitrag von alles2 » 15.01.2023, 17:37

Anders habe ich es auch nicht verstanden! Daher die Frage, was mit Stornierungen mehr als 3 Monate vor der Anreise ist. Von meiner Warte aus sollte das kostenlos erfolgen können. Doch es scheint irgendwie ein Missverständnis vorzuliegen, zumal die Auszüge aus den Stornobedingungen den Zeitraum von 89 bis zum Tag der Anreise umfassen!
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Re: Reiserücktritt: Geld zurück oder Gutschein?

Beitrag von Wolffi82 » 15.01.2023, 18:26

Die Formulierung ist so gemeint, dass bis spätestens 90 Tage vor Anreise das zuvor zitierte gilt. Die komplette Formulierung lautet:
Bei Stornierung bis 90 Tage vor Anreise:

In diesem Fall wird Ihnen der gesamte Anzahlungsbetrag für einen späteren Urlaub im XX gut geschrieben. Den Wertgutschein (für die Anzahlung) können Sie auch an 3. Personen weitergeben.
Sollten Sie bereits auch den Restbetrag überwiesen haben, erfolgt die Rücküberweisung dafür auf Ihr Konto.
Danach entstehen folgende Kosten:

89 bis 55 Tage vor Antritt der Reise Gebühren in Höhe von 15 % des Mietbetrages
54 bis 30 Tage vor Antritt der Reise Gebühren in Höhe von 30 % des Mietbetrages
29 bis 15 Tage vor Antritt der Reise Gebühren in Höhe von 70 % des Mietbetrages
ab 14 Tage vor Antritt der Reise Gebühren in der Höhe von 80 % des Mietbetrages
bei Nicht - Anreise oder vorzeitiger Abreise Gebühren in der Höhe von 90 % des Mietbetrages.

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Re: Reiserücktritt: Geld zurück oder Gutschein?

Beitrag von alles2 » 15.01.2023, 21:47

Das ist genau die Sache! Denn das alles betrifft Dich ja nicht. Zwischen Jänner und August liegen 7 Monate. Wie wird es dann begründet, dass man Euch dennoch mit einem Gutschein abspeisen möchte oder gar Gebühren anfallen?
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Re: Reiserücktritt: Geld zurück oder Gutschein?

Beitrag von MG » 16.01.2023, 07:38

Ich verstehs trotzdem anders in diesem Fall:

Jedes Storno löst eine Sanktion aus.

Die mildeste (hier mit Gutschein fur Anzahlung), wenn das Storno MEHR als drei Monate vorher erfolgt.

Das ist hier (7Monate) der Fall.

Ein Anrecht auf "folgenloses" Storno besteht nicht.
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Re: Reiserücktritt: Geld zurück oder Gutschein?

Beitrag von alles2 » 16.01.2023, 10:47

Da bin ich nur bedingt bei Dir, weil dies aus den Stornoregelungen des Hotels nicht abzuleiten ist. Das eine Buchung mit Vorbereitungen und Aufwendungen verbunden sein kann, hatten wir auch hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=18273

Angenommen man bestellt jetzt für August ein Zimmer und storniert es dann wieder nächste Woche. Ich wüsste nicht, was dann großartig angelaufen sein soll, dass - abgesehen von den bereits genannten Gebühren - irgendwelche einbehaltene Pauschalkosten gerechtfertigen würde. Man wird dann auch schwer mit dem Argument durchdringen können, dass zwischenzeitlich wer anderer den Termin hätte buchen können und nun die Gefahr besteht, dass das Zimmer zu diesem Zeitpunkt leer bleibt.

Darüber hinaus geht es nicht um die Frage, was der Betrieb einbehalten darf, sondern ob das mit der Gutschein-Lösung legitim ist. Und dafür fehlt mir die rechtliche Grundlage. Klar, probieren kann man es immer. Nur akzeptieren muss man es nicht in jedem Fall.
Noch dazu sind die Risiken eines Gutscheins bekannt, wenn über dem Betrieb der Pleitegeier schwebt (der bei uns übliche Begriff "nega" sollte man hier wohl nicht verwenden).
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Re: Reiserücktritt: Geld zurück oder Gutschein?

Beitrag von MG » 16.01.2023, 11:07

Sehr gute Zusammenfassung:

https://europakonsument.at/de/page/hotelstorno-oesterreich

Tatsache ist eben, dass es - über spezielle Regelungen wie Fernabsatz, KSchG etc. hinaus - kein allgemeines Recht gibt, geschlossene Verträge, wieder auflösen zu können.

Wenn der Hotelier (im Ergebnis) eine Storno-Regelung anbietet (Anzahlung/Gutschein bis 3 Monate vorher) und man macht davon Gebrauch, dann ist das meiner Meinung nach rechtens und auch durchsetzbar.
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Re: Reiserücktritt: Geld zurück oder Gutschein?

Beitrag von alles2 » 16.01.2023, 11:52

Der Link wurde hier bereits präsentiert und die Frage der Betroffenen wurde auch mit diesem Beitrag nicht beantwortet. Der Hotelbetrieb hat offensichtlich die Auflösung des Vertrags zugestimmt. Wäre auch absurd, wenn man das zwar innerhalb der 3 Monate machen darf, aber nicht darüber hinaus. Jetzt wird im Erstbeitrag behauptet:
Die Reiserücktrittregelung des Hotels sieht vor, dass das kostenlos möglich ist, jedoch die Anzahlung in Höhe von 500€ nicht zurücküberwiesen wird, sondern nur in Form eines übertragbaren Gutscheins ausgezahlt wird.
Ich wollte daher erfahren, wo das in der Reiserücktrittregelung steht. Bisher wurde nur dargeboten, wie es sich verhält, wenn innerhalb von 3 Monaten storniert werden würde.

Nun dürfte der Betrieb dem Storno zugestimmt haben, weshalb die Frage bleibt, ob ein Recht darauf besteht, die bisher geleistete Anzahlung (abzüglich etwaiger Bearbeitungskosten) aufs Konto überwiesen zu bekommen. Wie hinlänglich bekannt, muss man in Österreich die Lösung mit den Gutscheinen akzeptieren.
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Re: Reiserücktritt: Geld zurück oder Gutschein?

Beitrag von Sir_Jon_I » 16.01.2023, 19:22

Bisher wurde nur dargeboten, wie es sich verhält, wenn innerhalb von 3 Monaten storniert werden würde.
Ich denke, dass hier ein Missverständnis vorliegt. Die Formulierung der Stornobedingung regelt den Rücktritt von der Reise bis(!) 90 Tage vor Reisenantritt. Bedeutet, dass bis (!) zu dem Tag, an dem das Reisedatum noch 90 Tage (3 Monate) entfernt ist, der gesamte Betrag in Gutscheinform erstattet wird. Diese konkrete Stornoregelung regelt nicht den Zeitraum der Drei Monate vor Reisedatum.

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Re: Reiserücktritt: Geld zurück oder Gutschein?

Beitrag von alles2 » 16.01.2023, 22:17

Jetzt bin ich erst recht irritiert. Bis zum letzten Satz konnte ich noch folgen. Dann konnte ich nicht folgen, wie es gemeint ist. Abgesehen davon, dass man bei einer Aussage stets den gesamten Zusammenhang zu betrachten hat, so möchte ich klarstellen, dass mit den 3 Monaten nie der Zeitpunkt ab der Bestellung, sondern die rund 90 Tage bis vor der Anreise.
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Re: Reiserücktritt: Geld zurück oder Gutschein?

Beitrag von Sir_Jon_I » 17.01.2023, 10:07

Lieber Alles2:
Sollte ich dir hiermit etwas unterstellen, dass du nicht gesagt/gemeint hast, tut mir das leid, bitte darauf hinweisen.

alles2 schrieb am 15.01.2023
Anders habe ich es auch nicht verstanden! Daher die Frage, was mit Stornierungen mehr als 3 Monate vor der Anreise ist. Von meiner Warte aus sollte das kostenlos erfolgen können. Doch es scheint irgendwie ein Missverständnis vorzuliegen, zumal die Auszüge aus den Stornobedingungen den Zeitraum von 89 bis zum Tag der Anreise umfassen!
Ich deute das so, dass du der Auffassung bist, dass der zu diesem Zeitpunkt vorgelegte Auszug aus den Stornobedingungen die Stornobedingungen des Zeitraumes 3 Monate vorher bis Reisezeitpunkt (in casu Mai bis August 2023) regelt.
(vorgelegt 15.01.2023 vom Fragesteller)
"Als besonderen Service bieten wir unseren Gästen die Möglichkeit, bis zu drei Monate vor Anreise Ihre Reservierung kostenlos zu stornieren oder umzubuchen.
Bei Stornierung bis 90 Tage vor Anreise:
In diesem Fall wird Ihnen der gesamte Anzahlungsbetrag für einen späteren Urlaub im XX gut geschrieben. Den Wertgutschein (für die Anzahlung) können Sie auch an 3. Personen weitergeben."


Das ist mE nicht so auszulegen. Die Formulierung "bis 3 Monate vor Reisedatum" indiziert meiner Erfahrung nach meist den Zeitraum von Buchungsdatum bis zu dem Tag, an dem das Reisedatum noch 3 Monate entfernt ist (in casu jetzt bis Mai)

Das wird auch vom Kommentar des Fragestellers am 15.01.2023 um 18: 26 unterstützt, dieser schrieb:
Danach entstehen folgende Kosten:

89 bis 55 Tage vor Antritt der Reise Gebühren in Höhe von 15 % des Mietbetrages
54 bis 30 Tage vor Antritt der Reise Gebühren in Höhe von 30 % des Mietbetrages
29 bis 15 Tage vor Antritt der Reise Gebühren in Höhe von 70 % des Mietbetrages
ab 14 Tage vor Antritt der Reise Gebühren in der Höhe von 80 % des Mietbetrages
bei Nicht - Anreise oder vorzeitiger Abreise Gebühren in der Höhe von 90 % des Mietbetrages.
Diese zitierte Bedingung regelt in diesem Fall den Zeitraum Mai bis August. Die Regel der Gesamtbetragserstattung in Form des Gutscheins muss aufgrund der Formulierung "Danach" im obigen Zitat also für einen vorherigen Zeitraum gelten.

Hier liegt mMn das Missverständnis deinerseits

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