Honorarrechnung erlaubt?

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eb8
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Honorarrechnung erlaubt?

Beitrag von eb8 » 13.01.2023, 20:20

Ich habe einer Privatperson per Mail eine Forderung mitgeteilt. Daraufhin habe ich ein Schreiben seines Anwalts bekommen, welcher die Forderung zurückweist. Ok, das kann er ja. Mit der Zurückweisung hat der Anwalt MIR eine Rechnung über 120 Euro gestellt für "rechtswidrig und schuldhaft verursachten Kosten meiner Intervention". Darf er das?



alles2
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Re: Honorarrechnung erlaubt?

Beitrag von alles2 » 14.01.2023, 01:19

Ist ein gängiges Thema:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17128

Prägnant auf den Punkt gebracht hat es das Mitglied "SK".
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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Re: Honorarrechnung erlaubt?

Beitrag von eb8 » 14.01.2023, 09:11

Ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht, entscheidet nicht der gegnerische Anwalt, sondern das Gericht. Wenn ich klage und verliere, muss ich natürlich zahlen. Wenn ich die Gegenpartei nur auffordere zu zahlen und ihr Anwalt meint, das wäre nicht in Ordnung (das meinen Anwälte im Gegenzug ja grundsätzlich), kann das doch wohl kaum von mir zu bezahlen sein? Der will doch nur einschüchtern und hofft, dass ich darauf reinfalle?

alles2
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Re: Honorarrechnung erlaubt?

Beitrag von alles2 » 14.01.2023, 09:43

Bin mir gerade nicht sicher, ob Du Dir den anderen Thread durchgelesen hast und die Botschaft angekommen ist. Grundsätzlich ist von der im Raum stehenden Forderung und die Kosten des anwaltlichen Einschreitens zu unterscheiden. Auf Letzteres bezog ich mich. Der Argumentation des Anwaltes muss natürlich nicht endgültig sein. Wie Du richtig annimmst, handelt es sich nur um einen Standpunkt, den er - je nach Wortwahl - entsprechend verdeutlicht. Es kann ein Schuss vor den Bug sein, um wen von einem Verfahren abzuhalten. Oder eben nur heiße Luft. Sollte er auf Grund seines Einschreitens (außergerichtlich) doch ein Umdenken beim Empfänger erreicht haben, hätte üblicherweise die unterlegene Partei - so wie bei einem Gerichtsverfahren auch - für die entstandenen Kosten aufzukommen.
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Re: Honorarrechnung erlaubt?

Beitrag von eb8 » 14.01.2023, 10:08

Danke für die Erläuterung; ich hatte den Post schon vor meinem durchgelesen, aber nicht vollinhaltlich auf mein Problem bezogen. Das Anwaltsschreiben hat bei mir kein "Umdenken" veranlasst; er hat lediglich geschrieben Es ist für mich rechtlich nicht nachvollziehbar, warum Sie meinen, einen Zahlungsanspruch zu haben., nichts weiter. Ein Anwalt weist doch prizipiell erstmal zurück.
Deine Antwort macht mich aber doch nachdenklich. Es geht um ein paar Hundert Euro, die er mir meiner Meinung nach noch schuldet. Ich hatte mir überlegt, dass es mir dieses Geld nicht wert ist, weitere Zeit zu investieren und wollte ihm die Forderung schenken. Könnte dann aber sein Anwalt behaupten, sein Schreiben hätte mich zum Umdenken bewegt und er dürfe daher zu Recht eine Rechnung stellen?

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Re: Honorarrechnung erlaubt?

Beitrag von alles2 » 14.01.2023, 13:11

Das kann sein, weil er indirekt im Sinne einer Mediation aktiv geworden sein könnte, die halt kostet. Mehr dazu hier:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/scheidung/Seite.100800.html

Ist dann die Frage, an wen die Rechnung gestellt wird. Er könnte es an den Auftraggeber richten. Doch dieser wird es nach einem für ihn erfolgreichen Ausgang naturgemäß nicht hinnehmen und könnte die finanziellen Aufwendungen (gerichtlich) einfordern. Um diese Schritte abzukürzen, ergeht die Rechnung daher oft an den unberechtigten Initiator der Angelegenheit.

Die Argumentation des Anwaltes würde ich je nach Anlassfall schon als plausibel sehen. Wenn wer persönlich meint, dass ihm wer was schuldet, muss diese Auslegung nach juristischen Kriterien nicht geteilt werden.
Beispiel Diebstahl:
Dir nimmt jemand was weg, um Dir einen Streich zu spielen, und versteckt es so, dass Du es in absehbarer Zeit wiederfinden könntest. Zunächst würde man subjektiv und laienhaft die Merkmale des vermeintlichen Straftatbestandes als erfüllt betrachten und wäre daher geneigt, es zur Anzeige bringen. Ein Gericht könnte jedoch zur Auffassung gelangen, dass kein Diebstahl vorliegt, weil der Bereicherungsvorsatz nicht gegeben wäre. Randnotiz: Möchte damit niemanden zu etwas inspirieren, da es auch sowas wie die dauernde Sachentziehung gibt.
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Re: Honorarrechnung erlaubt?

Beitrag von eb8 » 14.01.2023, 13:31

Danke für die ausführliche Erläuterung. Meine Forderung wäre ein wäre ein gutes Problem für ein Oberseminar :D .
Ich werde den Brief erstmal zurückweisen, mal sehen, was er dann meint.

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