Schreckschusswaffen in Österreich

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Schreckschusswaffe
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Schreckschusswaffen in Österreich

Beitrag von Schreckschusswaffe » 05.01.2023, 13:43

Habe eine Frage darf ich in Österreich eine schreckschusswaffe am körper tragen im Waffen gesetz habe ich nicht gefunden und muss sie verdeckt sein



alles2
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Re: Schreckschusswaffen in Österreich

Beitrag von alles2 » 06.01.2023, 12:51

Es ist nicht geregelt, ob so eine Schreckschusspistole verdeckt oder offen geführt bzw. getragen werden darf. Sehr wohl aber, was man damit in fahrlässiger Weise auslösen kann. Man möge sich in die Rolle eines Beobachters versetzen, der wen mit einem Springmesser in der Hand erspäht hat. Ein als besonders rücksichtslos zu qualifizierendes Verhalten kann eine Verwaltungsübertretung darstellen (§ 5 und § 19 Verwaltungsstrafgesetz VStG iVm § 32 bis 35 StGB), einen Polizeieinsatz auslösen (§ 38 Abs.1 Sicherheitspolizeigesetz SPG):
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, einen Menschen, der durch ein Verhalten, das geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, die öffentliche Ordnung stört, vom Ort der Störung wegzuweisen, es sei denn, das Verhalten ist gerechtfertigt, insbesondere durch die Inanspruchnahme eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts.

und nach § 81 Abs.1 SPG eine Strafe verhängt werden:
Wer durch ein Verhalten, das geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, die öffentliche Ordnung stört, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 500 Euro zu bestrafen, es sei denn, das Verhalten ist gerechtfertigt, insbesondere durch die Inanspruchnahme eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts. Anstelle einer Geldstrafe kann bei Vorliegen erschwerender Umstände eine Freiheitsstrafe bis zu einer Woche, im Wiederholungsfall bis zu zwei Wochen verhängt werden.

Im religiösen Rahmen gar nach § 188, 189 und 191 StGB. Nicht umsonst wird in Hausordnungen bei (Lehr-)Veranstaltungen gerne mal darauf hingewiesen, dass Personen, die durch ihr Verhalten oder ihren Zustand Ärgernis erregen, zum Verlassen des Geländes oder der Räumlichkeiten gezwungen werden können und ein Platzverbot ausgesprochen werden kann.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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