Muss die Polizei Diebesgut sichern?

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Katze2
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Muss die Polizei Diebesgut sichern?

Beitrag von Katze2 » 03.01.2023, 16:10

Guten Abend!

Eine Bekannte sollte sich nach dem Tod meines Vaters um die Katze in Wien kümmern.
2x täglich füttern, dafür bezahlte ich ihr etwas.
Ich kannte sie 25 Jahre, sie war also keine Unbekannte.
Damals wohnte ich im Burgenland.

Die ersten 2 Wochen war alles ok. Ich kam immer nach Wien um nachzusehen, wie alles läuft.
Ausserdem hatte ich wegen dem Nachlass eh noch eine Menge in Wien zu tun.

Nach etwa 3 Wochen war die Wohnung ausgeräumt! Und auch das Haus von meinem Vater, den Schlüssel hatte sie gestohlen.
Ich versuchte die Angelegenheit mit ihr gütlich zu regeln, aber das klappte nicht.

Danach erstattete ich Anzeige bei der Polizei.
Als Schadenssumme wurde ca. 4000 Euro bestimmt, obwohl es sich um viel mehr handelte.
Ich konnte nicht alles genau beschreiben, worauf der Polizist aber bestand. So gelangte nur ein Bruchteil der Wertsachen in das Polizeiprotokoll.
Einige Tage nach Aufnahme des Protokolls, wurde das Haus meines Vaters mit dem gestohlenen Schlüssel betreten und dort auch die Wertsachen mitgenommen: Sammelobjekte, persönliche Sachen, Ölbilder und Antiquitäten, Kristallluster, einige Jugendstilspiegel.
Das wurde aber nicht mehr protokolliert, obwohl ich das bei der Polizei sagte.

Namen und Adresse dieser Frau war mir bekannt, das gab ich auch bei der Polizei an und hoffte, daß die Polizei die Wertgegenstände sichern würde.
Das passierte leider nicht. Man sagte mir, daß man wegen so einer geringen Summe nicht ausfährt.

Nach etwa 5 Monaten wurde die Frau erst einvernommen!
Es kam später zu einer Gerichtsverhandlung, sie wurde schuldig gesprochen und ich bekam 2000 Euro zugesprochen.

Dieser Vorfall liegt schon etwas länger zurück, es beschäftigt mich aber doch immer wieder!

Meine Frage:
Ich dachte immer, daß die Polizei Diebesgut sicherstellt und zurückbringt.
Wie sieht das rechtlich aus?

LG und danke fürs Lesen!
Zuletzt geändert von Katze2 am 11.03.2023, 09:25, insgesamt 5-mal geändert.



alles2
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Re: Muss die Polizei Diebesgut sichern?

Beitrag von alles2 » 04.01.2023, 01:34

Einen groben Überblick, unter welchen Umständen eine Hausdurchsuchung erfolgen darf, findest Du hier:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/strafrecht/5/Seite.2460402.html

Sieh Dir dazu bitte auch die Rechtsgrundlagen (ganz unten) an! Vielleicht lag für die Polizei kein ausreichend begründeter Verdacht vor. Oder man wollte auf kreative Weise vermitteln, dass Deine Verdächtigungen einfach noch zu vage waren. Denn auf gut Glück darf sie das Hausrecht nicht verletzen. Es könnte sonst u.a. wegen Hausfriedensbruchs gegen die Exekutive vorgegangen werden. Was wirklich dahintersteckt ist von außen schwer einzuschätzen. Ist man der Meinung, dass deren Auffassungsgabe zu wünschen übrig ließ und grobes Fehlverhalten vorlag, könnte man es mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde probieren, die polizeiintern untersucht werden würde, und nach Erklärungen verlangen. Auch eine Meldung an das Innenministerium ist möglich. Auf das hin könnte man sich überlegen, ob man der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung wegen Amtsmissbrauch zukommen lassen möchte. Ohne die Verantwortung des damals diensthabenden Beamten zu kennen, kann ich in allen Instrumenten keine Aussicht auf Erfolg geben.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Katze2
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Re: Muss die Polizei Diebesgut sichern?

Beitrag von Katze2 » 04.01.2023, 13:00

Liebe/r alles2!
Danke für Deine Antwort! Hat mir sehr geholfen!!
Ich habe mir den betreffenen Teil der Strafprozessordnung durchgelesen.

Ich habe nicht gefunden, in welcher Höhe der Schadenssumme es eine Hausdurchsuchung gibt?
Oder liegt das im Ermessen der Beamten?

Diese Frau war mit Sicherheit die Diebin. Da die Polizei meine Wertsachen nicht sicherte, bin ich nach einigen Wochen selbst zu dieser Frau gegangen. Sie hat mich eingelassen. In der Wohnung sah ich viele Sachen unserer Familie, Porzellan, Bilder, Geschirr, Vitrinensachen, mein Kinderspielzeug (meine Stofftiere saßen alle versammelt auf ihrem Sofa!) usw...
Den Schmuck habe ich natürlich nicht gesehen, den lässt man normalerweise nicht herumliegen.
Ich war so betroffen und überwältigt von der Situation, daß ich mir dachte, diese Frau ist verrückt, wer klaut denn das Spielzeug von jemanden!?
Dann bin ich schnell weggegangen, denn ich hatte Angst bekommen. Bin gleich zur Polizei und erzählte, was ich dort gesehen habe.
Das war anscheinend immer noch kein Grund, mir zu helfen.
Im Gegenteil, ab diesem Zeitpunkt, redete die Beamtin, die meinen Fall übernommen hat, nur noch von den "Porzellankatzerln" .
Ich betonte immer wieder, daß es um den Schmuck und die Wertgegenstände geht (und natürlich auch um die persönlichen Gegenstände! )

Ich weiß nicht, was passiert ist, warum man mir damals nicht geholfen hat.
Vielleicht sind 4000 Euro wirklich zu gering für die Polizei um auszufahren.
(die wirkliche Summe war aber beträchtlich höher)

Der Grund, warum das vermutlich immer wieder hochkommt, ich habe diese Hilflosigkeit von damals anscheind noch nicht verarbeitet.
Mir hat gestern ein Polizist geraten, daß ich ein Gespräch mit der Grätzelpolizei suchen soll.
Ich glaube, das ist eine gute Idee.

LG und danke für das LESEN!

alles2
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Re: Muss die Polizei Diebesgut sichern?

Beitrag von alles2 » 04.01.2023, 19:42

Für eine Hausdurchsuchung muss nicht mal zwingend ein Schaden entstanden sein (wie z.B. nach einer Wiedergutmachung oder wenn man beim Versuch auf frischer Tat betreten wurde). Wie gesagt, nicht immer erfährt man die Wahrheit, warum keine weiteren Maßnahmen gesetzt werden, und man man wird charmant unter einem falschen Vorwand abgeschasselt. Dies ist ein Teil unserer Kultur und bezeichnen einige als Notlüge. Es ist nicht auszuschließen, dass Du für die Kiberer zu wenig glaubwürdig warst und man bspw. der Auffassung war, dass der Verstorbene zu Lebzeiten ihr zumindest ein Teil der Sachen spätestens im Falle seines Ablebens überlassen hatte. Ich würde mir bei einem Gespräch mit der Butz nicht zu viel versprechen. Naturgemäß ist man da bemüht, das Verhalten des Kollegen plausibel zu rechtfertigen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Katze2
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Re: Muss die Polizei Diebesgut sichern?

Beitrag von Katze2 » 04.01.2023, 21:31

Hallo alles2,
ich hätte Zeugen gehabt, die den Schmuck und die Wertsachen (nach dem Tod meines Vaters) in der Wohnung gesehen haben, meinen Partner und meine Cousinen. Aber die konnten auch nur grob eine Beschreibung geben.
Aber nach Zeugen hat die Polizei nicht einmal gefragt.

Meine Cousinen, Onkels und Tanten und alle Freunde und Bekannten, also alle Menschen im Umkreis meines Vaters wussten, daß mein Vater eine ganz andere Freundin hatte.
Mit der Diebin war er Ende der 80er Jahre kurz zusammen, aber dann eben seit etwa 30 Jahren nicht mehr. Aber sie hat für ihn früher hin und wieder die Wäsche gewaschen.
Das hätten alle bezeugen können. Auch seine aktuelle Flamme hätte das bestätigen können.

Die haben vermutlich alles geglaubt, was ihnen die Diebin aufgetischt hat.
Wenn man nicht sicher ist, wieso fragt man dann nicht nach und ermittelt die Wahrheit? (rhetorische Frage)

schanzenpeter
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Re: Muss die Polizei Diebesgut sichern?

Beitrag von schanzenpeter » 05.01.2023, 01:05

Hallo Katze 2: wenn ich Zeugen hätte, würde ich sie aufmarschieren lassen und nicht warten, ob die Polizei sie befragt,
Weiters: "Das hätten alle bezeugen können. Auch seine aktuelle Flamme hätte das bestätigen können."
Warum haben sie nicht bezgeugt?
Fazig: es gibt gar keine Zeugen, aber jemand, die die Polizei überzeugt, dass ihre Anschuldigen Luft sind.
Tut mir leid für ihre Ungeschicklichkeit.

Katze2
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Re: Muss die Polizei Diebesgut sichern?

Beitrag von Katze2 » 06.01.2023, 15:04

Hallo Schanzenpeter,
es gibt schon Zeugen, a l l e Verwandten und Freunde wussten ja, daß er n i c h t mit der Diebin zusammen war. Leider sind die meisten Verwandten ausserhalb von Wien zu Hause. Die konnte ich schwerlich auf gut Glück herzitieren. Sowie ich das Favoritner Kommissariat eingeschätze, hätten die die Zeugen einfach wieder ohne zu befragen nach Hause geschickt.
Ich war oft genug am Kommissariat und habe nachgefragt und jedesmal haben sie mich heimgeschickt.

Die aktuelle Flamme meines Vaters war eine Juwelierswitwe, sie ist ein paar Tage/Wochen nach meinem Vater verstorben.

Es gibt sogar Fotos von einigen gestohlenen Gegenständen, leider nicht von allen.

Aber es stimmt, ich war ungeschickt, da ich durch den Todesfall meines Vaters seelisch sehr mitgenommen und überfordert war.
Ich hätte damals schon einen Anwalt gebraucht, der das für mich regelt und in meinem Beisein mit der Polizei redet.
Die Person, die mir sonst zur Seite stand, war ja gerade zuvor verstorben und ich war total durch den Wind durch a l l e diese Ereignisse: Tod, Diebstahl, Verlust von beträchtlichen Teilen meines Erbes, nicht geholfen - obwohl es für die Polizei so einfach gewesen wäre.


PS: in dem Bezirk, wo ich jetzt wohne (innerhalb des Gürtels) ist die Polizei ganz anders! Meiner Meinung nach viel besser und freundlicher!

julieb
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Re: Muss die Polizei Diebesgut sichern?

Beitrag von julieb » 11.01.2023, 13:06

Sofern Sie im Verfahren als Opfer oder als Privatbeteiligter geführt werden, können Sie Akteneinsicht beantragen.
Mich würde anhand Ihrer Schilderungen sehr interessieren, was in der Grundprotokollierung der Polizei (im Amtsvermerk) festgehalten wurde. Dann könnte man auch mehr dazu sagen, warum die Polizei so gehandelt hat (oder eben auch nicht) wie Sie schreiben.

Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Muss die Polizei Diebesgut sichern?

Beitrag von Hank » 13.01.2023, 02:36

…um den Rechts- und Familienfrieden zu sichern, sollte man eben bereits lebzeitig zum Notar gehen, um Vermögenswerte sicher zu übertragen und auf jeder Polizeiwachstube liegen zur Sicherheit Eigentumsverzeichnis-Formulare auf…

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