Taschengeld eines behinderten Menschen

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Lathika
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Taschengeld eines behinderten Menschen

Beitrag von Lathika » 29.12.2022, 20:24

Hallo, ich habe einen 28 jährigen, behinderten Sohn, der in einer privaten Wohngruppe lebt (vom FSW unterstützt, aber eben keine staatliche Einrichtung). Das Pflegegeld wird direkt an die Einrichtung überwiesen. Es verbleibt ihm die erhöhte Familienbeihilfe und das Taschengeld. Leider gibt es mit meinem Exmann Probleme bei der Bezahlung von zB Wohngruppenurlauben, Therapien, etc. Es ist ein monatlicher Beitrag von € 300.- zu leisten. Also verbleibt ihm nicht die gesamte FB ...ist ein monatlicher Förderbeitrag in die Einrichtung überhaupt von dem Behinderten selbst zu bezahlen, oder ist das Sache der Eltern, welche die Einrichtung mit den Kosten ausgewählt haben? Weiß jemand, wieviel Taschengeld dem Betreuten verbleiben muss, um persönliche Bedürfnisse zu befriedigen?
Danke und LG



alles2
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Re: Taschengeld eines behinderten Menschen

Beitrag von alles2 » 30.12.2022, 00:19

Das ist für mich zu wenig durchsichtig!
Nehme an, dass der Pflegebedürftiger über ein eigenes Bankkonto verfügt, oder?
Wird eine Hauptleistung nach dem Chancengleichheitsgesetz genutzt bzw. wird das (betreute) Wohnen direkt vom Land gefördert?
Wer wurde zum Erwachsenenvertreter bestellt?
Auf wessen Konto überweist das Finanzamt die erhöhte Familienbeihilfe (nach § 10 Abs.1 Familienlastenausgleichsgesetz FLAG)?
Hält sich der Sohn auch mal außerhalb der Unterbringungseinrichtung auf? Wenn ja, wer leistet überwiegend Unterhalt?
Musste einem Pflegschaftsgericht schon mal eine Schlussrechnung oder ein Vermögensbericht erstattet werden, um eine Entschädigung für eventuelle Aufwendungen geltend machen zu können?
Hast Dein Anliegen schon mit dem Fonds Soziales Wien besprochen? Falls ja, wie sieht deren Meinung dazu aus?

Die Rechtsgrundlage, was einem als Taschengeld bleiben könnte, dürfte unter gewissen Kriterien nämlich § 13 Bundespflegegeldgesetz (BPGG; siehe auch § 12) und § 22 Chancengleichheitsgesetz Wien (CGW) sein! Taschengeld wäre dann mit 10% des Pflegegeldes der Stufe 3 geregelt, weshalb 47,52 Euro an die betreute Person ausbezahlt werden würde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Lathika
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Re: Taschengeld eines behinderten Menschen

Beitrag von Lathika » 02.01.2023, 17:22

Danke für die Antwort! Zwischenzeitlich habe ich mit dem Pflegschaftsgericht Kontakt aufgenommen (ich bin seine Vertretung) und mein Ex wird rückwirkend für 2022 zu einem finanz. Beitrag verpflichtet...LG

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