Ruhestörung zu Silvester - bitte um Hilfe

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Annalise
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Ruhestörung zu Silvester - bitte um Hilfe

Beitrag von Annalise » 28.12.2022, 16:02

Liebe Alle,

kann mir jemand sagen, wie die Gesetzeslage in Österreich bezüglich Silvester und Ruhestörung aussieht?

Mein Mann und ich wohnen in einem Haus, welches uns und den direkt unter uns wohnenden Nachbarn gehört. Zu Silvester geben sie eine Party, von der wir nichts wussten.

Weiß jemand, wie laut es werden darf und ab wann Ruhe herrschen muss? Oder hat man zu Silvester generell wenig Chancen, auch bezüglich Polizei rufen?

Vielen Dank für Infos und Auskunft!



alles2
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Re: Ruhestörung zu Silvester - bitte um Hilfe

Beitrag von alles2 » 29.12.2022, 01:05

"Alle Jahre wieder!" ist man geneigt zu sagen. Gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten in Wohnhäusern gibt es in dem Sinne nicht und je nach Gemeinde kann die Lärmentwicklung unterschiedlich streng geregelt sein (z.B. durch eine Lärmschutzverordnung). Hängt mitunter von der Dichte der Besiedelung ab. Sehr wohl kann man generell eine ortsunübliche oder ungebührliche Geräuschentwicklung geltend machen. Zu Silvester würde da naturgemäß ein höherer Maßstab angelegt werden, weshalb die Ortsüblichkeit (das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß wird nicht überschritten) gegeben sein könnte. Wenn man sich schon durch dieses jährliche Ereignis belästigt fühlt, obwohl man sich darauf einstellen kann, dann weiß ich auch nicht. Hier eine gute Zusammenfassung, um ein Gefühl dafür zu bekommen und nicht zig Threads hervorholen zu müssen:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/stoerungen_durch_nachbarn/Seite.3190010.html

Grundsätzlich dürfen Feuerwerke der Kategorie F2 rechtlich gesehen nur außerhalb des Ortsgebiets und im unverbautem Gebiet abgeschossen werden, wobei auch da jede Gemeinde Ausnahmen bestimmen kann.

Ich würde den direkten Weg gehen und die Nachbarn dahingehend zu sensibilisieren, als dass in der besagten Nacht der Lärmpegel auf ein erträgliches Niveau zu halten wäre, da man zuhause sein wird und dem Krawall fernbleibt. Eine Hausordnung wird es vermutlich nicht geben, in der diese Umstände abgedeckt sind. Die Polizei könnte bei Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung iSd § 81 SPG (Sicherheitspolizeigesetz) immer heranziehen. Nur könnte sie wohl in dem Zeitraum schon genug zu tun haben und würde ich unter Heranziehung von § 364 Abs.2 ABGB nur veranlassen, wenn die unnötige Lärmerregung gegeben ist (z.B. die Musikanlage ist übertrieben laut aufgedreht) und vorherige Mahnungen nichts gebracht haben (z.B. die Musik leiser zu stellen).
Zuletzt geändert von alles2 am 30.12.2022, 12:22, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Lathika
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Re: Ruhestörung zu Silvester - bitte um Hilfe

Beitrag von Lathika » 29.12.2022, 20:32

Ich selbst kann den Lärm auch nicht leiden! Trotzdem bin ich der Meinung, dass man an Silvester einiges tolerieren muss! Viele Menschen sind zu krank, um zu feiern; viele Menschen haben ein Baby zu Hause; viele Menschen haben ein Tier, welches den Lärm auch nicht gut erträgt...ich glaube, dass man an Silvester nicht nur auf seine vermeintlichen Rechte schauen sollte und den "Feierwahnsinn" der Mehrzahl der Menschen hinnehmen muss. Trotzdem LG

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