Hallo zusammen,
eine Frage zum HeizKG.
Es heißt in der HeizKG, "mit mindestens vier Nutzungsobjekte"
Das heißt nach meinen Verständnis, alle wirtschaftliche Einheiten (WEG), mit z. B. 3 Nutzungsobjekte (Wohnungen) inkl. gemeinsame Versorgungsanlage und Wärmezähler fallen durch den Rost?
Kann ich als Wohnungseigentümer trotzallem darauf bestehen, dass nach HeizKG abgerechnet wird?
Lg.Andi