Brief mit falscher Adresse und der Datenschutz

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Waldkatzi
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Brief mit falscher Adresse und der Datenschutz

Beitrag von Waldkatzi » 05.12.2022, 23:15

Ich habe einen Brief erhalten, für jemanden, der nicht an meiner Adresse wohnt. Ich hasse das. Ich habe dabei immer den worst case vor Augen, daß vielleicht jemand austesten will, ob er Sendungen an mich aus meinem Briefkasten rausfischen kann, um sich risikolos verbotene Gegenstände oder Substanzen an meine Adresse liefern lassen zu können. Wenn der Lieferant dann irgendwann auffliegt und man in dessen Buchhaltung meine Adresse findet, stellt mir dann mitunter aus heiterem Himmel die Polizei die Wohnung auf den Kopf. (Aber gut, in einer Zeit, in der laut RIS anonyme Hinweise für Hausdurchsuchungen ausreichen und zukünftig jeder Tierarzt oder überhaupt Tierrechtsaktivist Hausdurchsuchungen anordnen lassen kann, weil er meint, daß irgendwo vielleicht zu viele Haustiere gehalten werden, verliert das Argument ein wenig an Kraft, da die Unverletzlichkeit des Hausrechts offenbar eh schon total erodiert ist.)

Ich habe mich bisher an das, was ich im Rechtskundeunterricht gehört habe, gehalten: Das Beispiel war, daß sich ein Maronibrater verletzt und ins Spital gebracht werden muß und er seinen Maroniofen nicht weiter betreiben kann. Man dürfe dann als x-beliebiger Passant ohne weitere Legitimation oder Qualifikation dessen Geschäft auch ohne dessen ausdrückliche Einwilligung erst mal weiter führen, darauf aufpassen, daß die Maroni nicht anbrennen und sogar auch versuchen, die Maroni gewinnbringend zu verkaufen, in der Art und Weise, wie man meint, daß es der Maronibrater vorgehabt hatte. Im Grunde ist das sowieso Christenpflicht, aber wie gesagt, das scheint auch nach weltlichem Recht zwar nicht geboten, aber zumindest erlaubt zu sein. Insbesondere wird man nicht bestraft, wenn die Maroni trotzdem anbrennen, glaube ich - zumindest wenn man glaubhaft machen kann, es ernsthaft versucht zu haben, sie oft genug umzurühren.

Insofern trifft mich (meiner Meinung nach) einerseits natürlich die Pflicht, das Briefgeheimnis zu wahren und beim Versuch, die richtige Adresse des Adressaten herauszufinden, möglichst wenig Information an dritte weiterzugeben, und andererseits fühle ich mich dazu verpflichtet, die korrekte Zustellung zumindest zu versuchen, quasi die Aufgabe des Versanddienstes (bzw. der Post) erfolgreich zu vollenden. Wenn mir das nicht in einer angemessenen Zeit gelingt, muß ich den Brief leider zurückschicken - und das verursacht halt unnötige Kosten und einen unnötigen Zeitverlust. Ich finde aber, das nicht zu versuchen, wäre damit vergleichbar, die Maroni anbrennen zu lassen. Juristisch auf der sicheren Seite, aber aus ökonomischer und menschlicher, moralischer Sicht schirch.

Das ist übrigens schon der zweite Fall, wo ich datenschutzrechtlich und in Sachen des Schutzes meiner Kreditwürdigkeit und auch meines guten Rufs ein Instrument vermisse, mit dem man den Mißbrauch der eigenen Wohnadresse verhindern kann. Die Datenschutzbehörde hat mir gegenüber mal gemeint, die Wohnadresse wäre nichts, was zu persönlichen Daten gehören würde. Ich finde das absolut nicht, da ja meine Person u.a. über die öffentliche Datenbank namens "Grundbuch" sehr wohl mit meiner Wohnadresse verknüpft ist. Und was sollten gerade Wohnadressdaten anderes sein als eben "Adressdaten", wie sie ausdrücklich im Datenschutzrecht genannt werden? In diesem Fall stellt sich nun die Frage: Wie kann ich bewirken, daß die der Person des Adressaten offenbar falsch zugeordnete Wohnungsadresse im Datenverarbeitungssystem des Absenders korrigiert wird? Ich habe daran nämlich ein berechtigtes Interesse: Wenn der seine Rechnung nicht bezahlt, schickt mir schließlich der Absender Mahnungen und am Ende das Inkassobüro in _mein_ Haus und _meine_ Wohnadresse kommt ins System von Auskunfteien und wenn ich dann einen Kredit beantrage, bekomme ich über die Abwertung meiner Adresse (und der Gegend drumherum auch noch) schlechtere Konditionen. Juristisch ist das garantiert kaum zu fassen, sonst wären wohl die meisten Bonitäts-Auskunfteien längst zerschlagen und verboten, aber de facto ist das natürlich ganz eindeutig eine Ruf- und Kreditschädigung.

Es fehlt einfach im Datenschutz (wie mir scheint) ein Instrument wie die Mappenberichtigung in der DKM ("digitale Katastermappe"): Wenn man dort einen Fehler findet, kann man sich grundsätzlich einfach an das Vermessungsamt wenden, die prüfen dann ihre Daten und wenn sie sehen, daß etwas nicht stimmt, korrigieren sie das einfach. Ich vermute, die sind sozusagen von Amts wegen dazu verpflichtet, möglichst genaue und richtige und mit dem Grundbuch konsistente kartographische Daten des Bundesgebiets zu sammeln. Gewinnorientierte Unternehmen haben mitunter diesen Anspruch eben nicht.

Aber das müßte doch für alle anderen Datenbanken in ähnlicher Weise auch gelten? Wenn ich z.b. wegen eines falsch adressierten Briefes die Wahrnehmung habe, daß Firma X über Person Y falsche Daten hat, die wegen ihrer Fehlerhaftigkeit unzutreffender Weise mit mir verknüpft sind oder verknüpft werden können, nämlich über den Weg Adresse -> Grundbuch -> Eigentümer, bräuchte es offenbar ein Zwangsinstrument, um mit behördlicher Unterstützung derartige Berichtigungen durchsetzen zu können. Hat da jemand eine Idee? Gibt's das eh und ich kenne es nur nicht, oder fehlt so etwas wie eine allgemeine Pflicht, daß personenbezogene Daten korrekt sein sollen und korrigiert werden müssen, wenn man Fehler findet und nachweist?

PS: Die Maroni sind sozusagen gerettet, ich habe den Brief an den Adressaten übergeben können.



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