§9 Abs1 HeizKG bei Wohnungsstationen (Durchlauferhitzer)
Verfasst: 02.12.2022, 12:36
Liebes Forum,
folgende Problematik kann ich gerade nicht auflösen und bitte um Eure Hilfe.
Ein Bauträger errichtete ein Gebäude im Jahr 2022. Wohnungseigentum ist begründet. Die zentrale Wärmeversorgung bereitet Warmwasser für den Betrieb der Fußbodenheizung. Für die Warmwasserversorgung sind sogenannte Wohnungsstationen innerhalb der einzelnen Wohnungseigentumsobjekte installiert. Wohnungsstationen sind eine Art Durchlauferhitzer, der eine gewisse Grundtemperatur über einen Wärmetauscher vom Heizkreis bezieht. Es sind ein Kaltwasserzähler und ein Wärmemengenzähler installiert. Zentral wird also nur eine Kaltwasserleitung und eine Heizwasserleitung in die Wohnung verlegt.
§9 Abs1 HeizKG könnte dahingehend verstanden werden, dass der Heizkreis innerhalb der Wohnungen zu aufgetrennt werden muss, dass ein zweiter Heizkreis entsteht, der ausschließlich für die Grundtemperierung des Warmwassers dient und separat abgelesen werden kann.
Meiner Ansicht nach versorgt sich aber der Eigentümer selbst mit Wärme für das Warmwasser und die EG ist nicht Abgeber für Wärme des Warmwassers und muss somit keine separate Verbrauchmessung für Warmwasser erfolgen.
Ich bitte Sie um Ihre Einschätzungen.
folgende Problematik kann ich gerade nicht auflösen und bitte um Eure Hilfe.
Ein Bauträger errichtete ein Gebäude im Jahr 2022. Wohnungseigentum ist begründet. Die zentrale Wärmeversorgung bereitet Warmwasser für den Betrieb der Fußbodenheizung. Für die Warmwasserversorgung sind sogenannte Wohnungsstationen innerhalb der einzelnen Wohnungseigentumsobjekte installiert. Wohnungsstationen sind eine Art Durchlauferhitzer, der eine gewisse Grundtemperatur über einen Wärmetauscher vom Heizkreis bezieht. Es sind ein Kaltwasserzähler und ein Wärmemengenzähler installiert. Zentral wird also nur eine Kaltwasserleitung und eine Heizwasserleitung in die Wohnung verlegt.
§9 Abs1 HeizKG könnte dahingehend verstanden werden, dass der Heizkreis innerhalb der Wohnungen zu aufgetrennt werden muss, dass ein zweiter Heizkreis entsteht, der ausschließlich für die Grundtemperierung des Warmwassers dient und separat abgelesen werden kann.
Meiner Ansicht nach versorgt sich aber der Eigentümer selbst mit Wärme für das Warmwasser und die EG ist nicht Abgeber für Wärme des Warmwassers und muss somit keine separate Verbrauchmessung für Warmwasser erfolgen.
Ich bitte Sie um Ihre Einschätzungen.