Uneingeschränktes Wohnrecht auf Lebenszeit
Verfasst: 29.11.2022, 09:28
Hallo liebe Forum,
ich hätte eine dringende Frage zur Berechnung des uneingeschränkten lebenslänglichen Wohnrechts meiner Stiefmutter (grundbüchlich eingetragen).
- Wert der Immobilie wurde durch Gutachter auf 75.000 Euro geschätzt.
- Wert des Wohnrechts 60.000 Euro
Bewertung des Gutachters: "Das Wohnhaus befindet sich in sehr zentraler Lage mit einem sehr schönen kleinen Grundstück, es ist jedoch ein erhöhter Investitionsrückstau vorhanden (Dach, Fassade, Fenster, Böden, Sanitär, Innenräume bzw. Behebung div. Feuchtigkeitsschäden im Keller)"
Der Wert der Immobilie begründet sich auf dem schönen zentral gelegenen Grundstück.
Das Haus selbst ist in desolatem Zustand, zwar bewohnbar, aber nicht mehr viel wert.
Die Frage: Wo liegt der tatsächliche Wert der Immobilie abzüglich des Wohnrechts?
Werden die 60.000 Euro Wohnrechtswert komplett auf die Immobilie (Haus auf schönem Grundstück) berechnet, oder nur auf den Wert des Hauses?
Vielen Dank im Vorab
ich hätte eine dringende Frage zur Berechnung des uneingeschränkten lebenslänglichen Wohnrechts meiner Stiefmutter (grundbüchlich eingetragen).
- Wert der Immobilie wurde durch Gutachter auf 75.000 Euro geschätzt.
- Wert des Wohnrechts 60.000 Euro
Bewertung des Gutachters: "Das Wohnhaus befindet sich in sehr zentraler Lage mit einem sehr schönen kleinen Grundstück, es ist jedoch ein erhöhter Investitionsrückstau vorhanden (Dach, Fassade, Fenster, Böden, Sanitär, Innenräume bzw. Behebung div. Feuchtigkeitsschäden im Keller)"
Der Wert der Immobilie begründet sich auf dem schönen zentral gelegenen Grundstück.
Das Haus selbst ist in desolatem Zustand, zwar bewohnbar, aber nicht mehr viel wert.
Die Frage: Wo liegt der tatsächliche Wert der Immobilie abzüglich des Wohnrechts?
Werden die 60.000 Euro Wohnrechtswert komplett auf die Immobilie (Haus auf schönem Grundstück) berechnet, oder nur auf den Wert des Hauses?
Vielen Dank im Vorab