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Rechtsanwaltskosten Streitwert reduziert

Verfasst: 28.11.2022, 15:55
von franzhinter
Hallo,

das Gericht hat in seinem Endbeschluss den Streitwert weit reduziert. Unser Antrag wurde zurückgewiesen.
Unser Anwalt hat uns nun die Abrechnung geschickt basierend auf dem ursprünglich hohen Streitwert. Darf er das?
Eine Zwischenrechnung von vor einigen Monaten haben wir bereits bezahlt und basiert ebenfalls auf dem alten Streitwert.

Weiters haben wir bei einem anderen Anwalt eine Beratung eingeholt und dieser hat gemeint, die Vorgehensweise unseres Anwalts bezüglich des gesamten Verfahrens sei völlig absurd. Es handle sich hierbei um eine absolute Fehlberatung und wir sollten auf Schadenersatzzahlung durch die Versicherung unseres Anwalts bestehen. Was haltet ihr davon?

Grüße, Franz