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Erwachsenenschtutzrecht

Verfasst: 26.11.2022, 15:19
von Danube1
Hallo,ich habe eine Frage:
Kann man ohne Gutachten,ohne Schulden und noch normal reden kann ,besachwaltert werden,wenn andere es wollen?Wenn ja,wie?

Kann man versuchen es zu widerrufen?

Re: Erwachsenenschutzrecht

Verfasst: 27.11.2022, 18:49
von alles2
Man kann auch besachwaltet werden, wenn man bei einer mangelnden geistigen Orientierung die Notwendigkeit einer medizinischen Betreuung und Pflege nicht mehr realistisch einschätzen kann. Wie es dazu kommen und man es abwenden könnte, wäre auch aus § 252 ABGB abzuleiten.

Nach Inkrafttreten des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes mit 1.7.2018 ist sowohl die Beiziehung eines Sachverständigen (§ 120a Außerstreitgesetz AußStrG) als auch die Durchführung einer mündlichen Verhandlung bzw. Erstanhörung (§ 121 AußStrG) nur mehr dann zwingend vorgesehen, wenn es das Gericht für erforderlich hält (sollte entsprechend begründet werden) oder die betroffene Person dies beantragt.