vollstreckbarer Titel

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vollstreckbarer Titel

Beitrag von JUSLINE » 02.12.2002, 10:35

Der Rechtsanwalt einer Firma schreibt mir, dass sein Mandant einen vollstreckbaren Titel gegen mich vorliegen hat und nun Vollstreckungsmassnahmen einleiten wird.

Wie kommt diese Firma zu diesem Titel ?

Was genau versteckt sich hinter diesem juristischen Begriff ?

Was für Vollstreckungsmassnahmen können eingeleitet werden ?



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RE: vollstreckbarer Titel

Beitrag von JUSLINE » 02.12.2002, 12:04

Diese Firma hat entweder ein rechtskräftiges Urteil oder einen Zahlungsbefehl gegen Sie erwirkt. Unter Vollstreckungsmaßnahmen sind die Fahrnis- und Gehaltsexekution, also Pfändung, zu verstehen. Daneben gibts noch die Pfändung des unbeweglichen Vermögens, also Zwangsversteigerung der Liegenschaft.


DorisMihokovic
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RE: vollstreckbarer Titel

Beitrag von DorisMihokovic » 03.12.2002, 17:39

Lassen Sie sich - sofern Sie selbst nichts vom Gericht bekommen haben - unbedingt eine Kopie zusenden. Es koennte sich auch um einen Bluff des Rechtsanwaltes handeln.

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RE: vollstreckbarer Titel

Beitrag von JUSLINE » 06.02.2003, 19:22

sollte wirklich ein vollstreckbarer Titel bestehen, hätten sie in jedem stand des verfahrens die möglichkeit, dem anwalt eine zahlung anzubieten. (sollte die forderung gerechtfertigt sein)



natürlich müssen sie dann auch die kosten des verfahrens (prozeßkosten) bezahlen.


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