Vorgärten in einer Wohnhausanlage

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Anton2
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Vorgärten in einer Wohnhausanlage

Beitrag von Anton2 » 01.11.2022, 10:46

Liebe Forumsteilnehmer!

Ich habe vor 2 Jahren eine Wohnung gekauft in einer Wohnhausanlage mit etwa 40 Wohnung (teilweise Eigentümer, teilweise Mieter) und damals hat der Verkäufer schon anklingen lassen, das die Vorgärten unten Allgemeinfläche sind, in letzter Zeit aber mehr von den Erdgeschoßwohnungen in Anspruch genommen werden.

Nun ist es mittlerweile so, dass die ganze Flächen vor den Hauseingängen vorne und hinten vollständig oder fast vollständig von den untersten Wohnungen in Beschlag genommen wurden, Aufstellungen von Tischen, Umzäunungen, Gartenhütten, Whirlpools usw. vorgenommen wurden und es Ausmaße annimmt, die absolut nichts mehr mit Allgemeinfläche zu tun haben.

Zur besseren und leichteren Einordnung und Vorstellung habe ich eine Skizze angefertigt:
Skizze.jpg
Skizze.jpg (204.79 KiB) 1352 mal betrachtet

Der Katasterplan sieht so aus:
Kataster.jpg
Kataster.jpg (169.85 KiB) 1348 mal betrachtet

Den ganzen Wohnungseigentumvertrag ich mir durchgelesen und dort habe ich aus meiner rechtlichen Laien-Sicht einen Passus gefunden, der relevant sein könnte?

"7.1. Parkplatz und Erholungsgebiet:

Auf dem Grundstück 361/13 der EZ 2592 Grundbuch XXXXX (Gemeinde x), Gerichtsbezirk X, befindet sich in der Natur ein Gebiet zur Erholung der Bewohner der Wohnhäuser PLZ Ort, Straße 10, 12 und 14. Die Vertragsteile kommen überein, daß dieses Grundstück von sämtlichen Bewohnern und Besuchern der vorbezeichneten Wohn­hausanlagen bloß zu üblichen Erholungszwecken (Spazieren, Picknick) verwendet werden darf. Jede weitergehende Sondernutzung, etwa die Errichtung von Gartenhäusern, dauerhafte Aufstellung von Sitzbänken etc., die nicht der Nutzung der Allgemeinheit zugeführt werden, bedarf der Zustimmung sämtlicher Miteigentümer der vorbezeichneten Liegenschaft. Die mit dieser Liegenschaft verbundenen Kosten und Gebühren sind von den Eigentümern der vorbe­zeichneten Wohnhausanlagen im Verhältnisse ihrer Wohnnutzflächen zu tragen.
Die Vertragsteile halten übereinstimmend fest, daß für das Grundstück 361/13 kein Verwalter bestellt ist, weshalb sämtlichen Miteigentümern die Verkehrssicherungspflicht (Schutz gegen Verletzung oder Beschädigung durch morsche oder belastete Aste, Sicherung des auf dem Grundstück befindlichen Teiches gegen Benützung durch Unbefugte) selbst zukommt.
Die Eigentümer der vorbezeichneten Wohnhausanlagen nehmen zustimmend zur Kenntnis, daß das Risiko zum Aufenthalt im bzw. am Teich die jeweiligen Personen selbst trifft und da­her Eltern für ihre Kinder bzw. deren Besucher und Freunde selbst verantwortlich sind. Der Aufenthalt im Erholungsgebiet e1folgt ausnahmslos auf eigene Verantwortung der jeweils erholungssuchenden Personen, wobei Eltern für Kinder und Jugendliche sowie sonstige Pfle­gebefohlenen die Verantwortung ausschließlich selbst tragen.
"


Meine Frage wäre jetzt, wie ich herausfinden kann, wie die Situation rechtlich zu beurteilen ist, was man dagegen unternehmen kann und wie man am besten vorgehen sollte?
Danke und schöne Feiertage



Matula
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Re: Vorgärten in einer Wohnhausanlage

Beitrag von Matula » 01.11.2022, 12:03

Hallo!

Ich würde sagen, dass der Passus eindeutig aussagt, dass die Vorgärten nicht mit stationär aufgestellten Utensilien belegt werden dürfen und somit Gartenhütte, Whirlpool und Zäune unrechtmässig sind. Gibt es bei euch eine Hausverwaltung, die als erste Anlaufstelle kontaktiert werden kann? Eine friedliche Lösung ist in einer Nachbarschaft immer erstrebenswert, also der erste Versuch sollte immer ein offenes Gespräch mit den Betroffenen sein, ich nehme an das hast du schon versucht?
Ich bin kein ausgebildeter Jurist. Meine Aussagen basieren auf meiner persönlichen Erfahrung (Konsumentenberatung) und Ideen zur optimalen Anwendung/Interpretation/Auslegung der Gesetze.

Anton2
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Registriert: 31.05.2011, 06:50

Re: Vorgärten in einer Wohnhausanlage

Beitrag von Anton2 » 01.11.2022, 12:18

Matula hat geschrieben:
01.11.2022, 12:03
Hallo!

Ich würde sagen, dass der Passus eindeutig aussagt, dass die Vorgärten nicht mit stationär aufgestellten Utensilien belegt werden dürfen und somit Gartenhütte, Whirlpool und Zäune unrechtmässig sind. Gibt es bei euch eine Hausverwaltung, die als erste Anlaufstelle kontaktiert werden kann? Eine friedliche Lösung ist in einer Nachbarschaft immer erstrebenswert, also der erste Versuch sollte immer ein offenes Gespräch mit den Betroffenen sein, ich nehme an das hast du schon versucht?
Es wurden von mir noch keine Schritte übernommen, da ich eigentlich davon ausgegangen bin, das sich die Hausverwaltung eigentlich um das Thema von selbst kümmern müsste, aber anscheinend ist es der egal. Es gab auch noch nie meines Wissens eine Eigentümerversammlung, was ich auch sehr komisch finde.

Habe auch deshalb noch nichts unternommen, weil ich keinen Streit anzetteln will, weil die Erdgeschoßbewohner sicherlich nicht erfreut sind, wenn ihre Gärten unrechtmäßig sind.

Laut meiner Beurteilung des Katasterplans beginnt die Allgemeinfläche mit der Mauer des Hauses oder wäre es möglich, das den teilweise neuen Eigentümern/Mietern im Erdgeschoß der Anteil gehört?

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