kurze frage
Verfasst: 31.10.2022, 17:54
Hallo Community,
ich habe mit Jus nix am Hut, bin aber sehr interessiert an einer bestimmten Frage zu der ich keine Antwort fand.
Kann mir irgendjemand beantworten, welcher § aus welchem Gesetzbuch, es einer psychiatrischen Anstalt/Psychiatrie möglich macht,
Eigentum (z.B. Handy, ect...) aus Zwecken ,therapeutischen Maßnahmen', bzw. man könnte es teils schon "Bestrafung" für evt. Zuspätkommens zu Gruppen oder ähnlichen "wegzunehmen"? Würde mich dazu mehr informieren. Danke für die Antworten im Vorraus.
ich habe mit Jus nix am Hut, bin aber sehr interessiert an einer bestimmten Frage zu der ich keine Antwort fand.
Kann mir irgendjemand beantworten, welcher § aus welchem Gesetzbuch, es einer psychiatrischen Anstalt/Psychiatrie möglich macht,
Eigentum (z.B. Handy, ect...) aus Zwecken ,therapeutischen Maßnahmen', bzw. man könnte es teils schon "Bestrafung" für evt. Zuspätkommens zu Gruppen oder ähnlichen "wegzunehmen"? Würde mich dazu mehr informieren. Danke für die Antworten im Vorraus.