Ich verkaufe mein EF-Haus; die Kosten f. Treuhänder teilen wir, allerdings befürchte ich, damit einen Anwalt zu honorieren, der gegen mich, oder zumindest parteiisch arbeitet … - v.A. falls es keine schriftliche Vereinbarung gibt.
Fragen:
Falls der Treuhandvertrag jedoch Teil des Kaufvertrags ist, sind dann automatisch beide Parteien (Käufer & Verkäufer) die Treuegeber? (weil ja beide unterzeichen)
Falls gemeinsame Treuegeberschaft – sind die Pflichten des Treuhänders dann theoretisch 50/50 geteilt und dem sehr allgemein formulierten KA-Statut folgend, wo dann jede Partei zusätzlich versuchen kann, eigene Wünsche in den Vertrag zu verhandeln.
Vielen Dank für Ihr Feedback und freundliche Grüße!
Stefan0815
geteilte Treuegeberschaft
Re: geteilte Treuegeberschaft
Ev. ein Ratschlag - statt einem Treuhänder kann man auch eine Bankgarantie verlangen. Bei Bankgarantien kann man vertrauen, dass die Zahlung klappt.
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