Dämmung Feuermauer

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mariacarolina2
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Dämmung Feuermauer

Beitrag von mariacarolina2 » 30.10.2022, 18:49

Eine vertrackte Gschicht...
Wir sind Eigentümer einer Liegenschaft im Burgenland. Die gesamte Liegenschaft ist vermietet. Nun will die Nachbarin ihre Feuermauer dämmen. Zugang nur über unser Grundstück möglich. Blöderweise ist vor dieser Feuermauer über die gesamte Länge eine ca. 40 Jahre alte Weinzeile. (Wir haben erst vor 5 Jahren gekauft).
Die Nachbarin will unsere Weinzeile wegreissen weil eine Dämmung (Gerüst etc) schwierig wird . Ich will das nicht.
Due Gemeinde hat per Bescheid kundgetan, dass wir die notwendigen Arbeiten dulden müssen. (Die Duldung stand nie zur Debatte). Unser Mieter verweigert UNS nun während der Bauarbeiten den Zugang zu der Baustelle. (Multiple Verletzungen des MV, Angst vor Kündigung)
Den bauausführenden Menschen nicht. Es ist damit zu rechnen, dass sofort die Weinzeile (35 m) weggerissen wird. Ich habe somit keine Chance, irgendwie zu versuchen, durch Gespräche, Übergabe von Geld, den Erhalt der Weinstöcke zu versuchen. Ich darf nur von aussen zusehen, wie mein Eigentum ruiniert wird.
Das Einzige, das bei der Begehung herausgekommen ist, dass der entsprechende Teil des Grundstückes NICHT VERMESSEN ist.
Kann ich diesen Status "nicht vermessen" als vorläufigen Einspruchsgrund hernehmen? Da ja überhaupt nicht klar ist, wie weit das Eigentum des Einzelnen geht. Bei einer Vermessung, so unser Mieter es zulässt, könnte ja eine Überschreitung der zulässigen Überbauung festgestellt werden und ein allfälliger Rückbau verlangt werden.
Ich sag schon vorab vielen Dank!



Dodo2340
Beiträge: 22
Registriert: 28.10.2022, 21:59

Re: Dämmung Feuermauer

Beitrag von Dodo2340 » 01.11.2022, 08:11

Eine schwierige Situation, die ich durch Konsultation eines Anwaltes und nicht über ein Forum klären lassen würde.
Für mich als Laien ist zwar klar, dass Sie die Arbeiten dulden müssen. Allerdings würde ich denken, dass allfällige entstehende Schäden und Nachteile durch den Nachbarn zu ersetzen sind Fotos von der Situation vor Baubeginn machen. Die Weinreben, allfällige Mietzinsminderungsansprüche Ihres Mieters sollten von den Nachbarn zu tragen sein.

Vielleicht kann das ein Fachmann aus dieser Runde bestätigen (oder dementieren).

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