Seite 1 von 1

Recht auf Akteneinsicht

Verfasst: 24.10.2022, 00:53
von Gerhard 15
Hallo
Bei einem Sachwalterverfahren vom Pflegschaftsgericht wurde das Vertretungsnetz als "Erfüllungsgehilfe" eingebunden, ob ein Sachwalter wirklich notwendig ist.
Mittlerweile ist betreute Person verstorben.
Die Erben streiten, so etwas soll vorkommen.
Beim Pflegschaftsgericht konnte mit Einantwortungsbeschluss der Erben eine Akteneinsicht vorgenommen werden.
Das Vertretungsnetz verweigert die Akteneinsicht mit der Begründung, das alle Urkunden an das Pflegschaftsgericht geschickt wurden. Wir haben festgestellt, dass nicht alle Urkunden ans Pflegschaftsgericht übermittelt wurden.
Haben wir das recht auf Einsicht in den Akt (wie beim Pflegschaftsgericht) oder kann die Akteneinsicht verwehrt werden?
Soll ein Anwalt einen Brief schreiben - kann das helfen?
Danke für einen hilfreichen Tipp