Tiefgarage in Mehrparteienhaus Privatgrund oder Allgemeinfläche?

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Kareb
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Tiefgarage in Mehrparteienhaus Privatgrund oder Allgemeinfläche?

Beitrag von Kareb » 18.10.2022, 16:38

Hallo,

ich bin Wohnungseigentümerin in einem Mehrparteienhaus in Wien. Die Eigentumsverhältnisse in unserem Haus sind so aufgeteilt, dass 2 Wohnungen im Besitz von Privatpersonen sind (darunter meine), der Rest der Wohnungen ist im Besitz der Erbauerfirma, weshalb sie auch die große Mehrheit der Eigentumsanteile am Haus besitzen.
Unser Haus besitzt auch eine Tiefgarage mit 13 Stellplätzen, wobei mir kein Stellplatz davon gehört (auch nicht gemietet).

Der Mehrheitseigentümer meint nun, dass ich die Garage nicht betreten darf, da mir eben kein Stellplatz gehört und es sein Privatgrund ist.
Ich bin davon ausgegangen, dass die Tiefgarage soweit zur Allgemeinfläche gehört, dass ich zumindest durchgehen kann.

Wie ist hier die gesetzliche Lage? Bzw. wo finde ich die entsprechende Gesetzespassage?
Macht es dabei einen Unterschied, ob dem Mehrheitseigentümer alle Stellplätze (und somit "die gesamte Garage") gehören, oder ob ein Stellplatz einen anderen Besitzer hat?

Vielen Dank!



MG
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Re: Tiefgarage in Mehrparteienhaus Privatgrund oder Allgemeinfläche?

Beitrag von MG » 18.10.2022, 20:30

ZUr Beantwortung Ihrer Frage müsste man jedenfalls das Nutzwertgutachten samt dazu gehörigen Plänen und den Wohnungseigentumsvertrag prüfen.

Sehr vereinfacht gesagt, kann Wohnungseigentum nur an den Stellplätzen begründet werden, nicht jedoch an den sonstigen Flächen in der Tiefgarage. Vergleichbar mit den Wohnungen und den Flächen der Gänge, Stiegenhäuser etc.. Aber, wie gesagt, im Detail wären die oa Urkunden zu prüfen.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Kareb
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Re: Tiefgarage in Mehrparteienhaus Privatgrund oder Allgemeinfläche?

Beitrag von Kareb » 25.11.2022, 12:30

Besten Dank für die Infos!

Im WEG-Vertrag samt Nutzwertgutachten habe ich keinen Hinweis darauf gefunden, dass eine etwaige Teilung zwischen den Wohnbereichen und der Tiefgarage getroffen worden wäre. Auch wurden die Anteile nur im Gesamten angegeben, wovon ich eben einen Teil besitze.
Ich gehe daher bis auf weiteres davon aus, dass somit auch die Verkehrswege der Tiefgarage zu den Allgemeinflächen gehören, die ich betreten darf.

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