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Ehe Stromvertrag Todesfall

Verfasst: 01.10.2022, 13:40
von tanja semmering
Sehr geehrtes Forum!

Folgende Konstellation stellt sich mir:
Ein Ehepaar (Mann und Frau) besitzt je zur Hälfte ein Haus. Darin lebt auch noch ein Sohn des Ehepaares. Nun verstirbt ein Ehepartner, auf den auch der Stromliefervertrag des Hauses angemeldet war. Der Strom wird vom Gemeinschaftskonto abgebucht. Aktuell ist es so das der bestehende Vertrag, der bereits aufgrund der "Strompreiskrise" nach oben angepasst wurde ca 1000€ im Jahr beträgt. Ein neuer Vertrag beim günstigsten Anbieter würde ca 2500€ pro Jahr kosten, beim selben Anbieter ca 3000€.
Wie ist nun vorzugehen? Den Stromvertrag weiter laufen lassen mit Abbucher, oder versuchen den bestehenden Vertrag des verstorbenen Ehepartners einfach umzuschreiben, also zu übernehmen? Oder muss man einen Neuvertrag abschließen und so die zur Zeit sehr hohen Strompreise akzeptieren?
Die Frage ist auch deshalb, da ja aktuell in den Medien fast schon "gewarnt" wird neue Verträge abzuschließen beim Thema Strom, man durch den Todesfall eines Ehepartners aber quasi dazu gezwungen wird?
Kennt sich hier jemand aus?

Liebe Grüße
T

Re: Ehe Stromvertrag Todesfall

Verfasst: 13.10.2022, 09:19
von Franca
Am besten beim Stromanbieter fragen. Wäre dies nur ein Umschreiben ohne Todesfall müßte ein neuer Vertrag gemacht werden.

Re: Ehe Stromvertrag Todesfall

Verfasst: 24.11.2022, 12:28
von Brummer
Mein Beileid!
Darf ich fragen, ob der Vertrag im Endeffekt übernommen werden konnte?
Ist in so einem Fall das Verschweigen des Todesfalls gegenüber dem Energieanbieter eine legitime Option?

Re: Ehe Stromvertrag Todesfall

Verfasst: 05.01.2023, 19:30
von tanja semmering
Brummer hat geschrieben:
24.11.2022, 12:28
Mein Beileid!
Darf ich fragen, ob der Vertrag im Endeffekt übernommen werden konnte?
Ist in so einem Fall das Verschweigen des Todesfalls gegenüber dem Energieanbieter eine legitime Option?
Zumindest laut Nachfrage bei der E-control wird man darauf hingewiesen dass ein Todesfall keinen Grund darstellt dass ein Stromvertrag automatisch mit denselben Konditionen übernommen werden kann. Evtl. würde eine Übernahme zu gleichen Konditionen im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens gehen wurde mir gesagt.

lg