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Strafrecht oder auch Versicherungsrecht ?

Verfasst: 22.09.2022, 15:47
von Mario_1976
Hallo in die Runde. Bräuchte mal das Schwarmwissen hier.
Folgender Sachverhalt. Ein Kfz. Eigentümer bringt sein Auto in eine Werkstatt um einen Schaden reparieren zu lassen, der nicht von seiner Kasko versichert ist. Der Werkstätten Leiter bietet ihm an, den Schaden über die Versicherung abzuwinkeln, er kenne dort jemanden gut. Der Kfz. Eigentümer willigt ein und füllt einige Formulare aus. Es stellt sich heraus, dass der Werkstatt Leiter gar keinen Herrn bei der Versicherung gut kennt, vielmehr dreht er die Geschichte so, dass der Schaden von der Versicherung bezahlt wird. Nach erfolgter Reparatur teilt der Werkstattleiter dem Kfz. Besitzer mit, dass er Schaden repariert wurde, der Versicherungsmakler aber € 1000 möchte für das Risiko das er für die Erledigung getragen hat. Der Auto Besitzer zahlt den Werkstatt Leiter die € 1000 und dieser behält sich das Geld ein.

Das ein Betrug vorliegt (österr. Recht) ist im Großen und Ganzen klar. Aber was gäbe es hier noch ?
Vielleicht gibt es Judikaturen dazu ? Danke vorab.

Re: Strafrecht oder auch Versicherungsrecht ?

Verfasst: 25.09.2022, 22:27
von Hank
...zivilrechtlicher Betrug (Arglist), Irrtumsanfechtung...

Re: Strafrecht oder auch Versicherungsrecht ?

Verfasst: 30.09.2022, 07:48
von Mario_1976
Ah guter Ansatz. Vielen Dank