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Bauen ohne Genehmigung

Verfasst: 19.09.2022, 16:36
von Peter1972
Macht sich eine Baufirma Fall mitschuldig, wenn ein genehmigungspflichtiges Bauwerk ohne eine solche errichtet wurde, oder liegt die gesamte Verantwortung alleinig beim Auftraggeber?

Re: Bauen ohne Genehmigung

Verfasst: 19.09.2022, 22:30
von Hank
…es wäre jedenfalls ungerechtfertigt, dass der Auftraggeber ein Bauwerk gratis bekommt, nur weil die Baufirma keine Kenntnis von den vorgesehenen Formvorschriften usw. besaß und auch nicht von den Auftraggebern darauf hingewiesen wurde…

Re: Bauen ohne Genehmigung

Verfasst: 19.09.2022, 23:19
von Peter1972
Meine Frage zielte nicht darauf ab, ob sich der Bauherr bei der Baufirma schadlos halten kann, sondern ob die (übergangenen) Behörden der Baufirma Schwierigkeiten machen könnten, wenn sich dieser nicht nach dem Vorhandensein einer Genehmigung erkundigt hat...
Hank hat geschrieben:
19.09.2022, 22:30
…es wäre jedenfalls ungerechtfertigt, dass der Auftraggeber ein Bauwerk gratis bekommt, nur weil die Baufirma keine Kenntnis von den vorgesehenen Formvorschriften usw. besaß und auch nicht von den Auftraggebern darauf hingewiesen wurde…

Re: Bauen ohne Genehmigung

Verfasst: 25.09.2022, 22:21
von Hank
...es gibt die allgemeinen Sorgfaltspflichten des ordentlichen Kaufmannes, die zu erfüllen sind...

Re: Bauen ohne Genehmigung

Verfasst: 25.09.2022, 22:24
von DorisMihokovic
Mit den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes hat die Einhaltung der Bauvorschriften m.E recht wenig zu tun.

Re: Bauen ohne Genehmigung

Verfasst: 26.09.2022, 18:52
von Peter1972
Das ist klar, die Frage ist nur, was unter diese Sorgfaltspflicht fällt: Das bloße "richtige" Bauen, oder auch, sich davon zu überzeugen, dass die entsprechenden Genehmigungen vorliegen? Ist das bei einer Immobilie tatsächlich anders als z.B. bei einem KFZ? Ein Autohändler darf mir ein Auto verkaufen, ohne sich davon zu überzeugen, ob ich eine Lenkerberechtigung besitze, richtig? Darf ein Fertigteilhaus-Produzent mir ein Fertigteilhaus verkaufen, wenn es dafür noch keinen (genehmigten) Bauplatz gibt? Und weiter gedacht: Darf mir ein Baumeister ein Haus hinstellen, ohne dass eine Genehmigung vorliegt? Kann mir jemand die juristischen Rahmenbedingungen erklären? Danke!
Hank hat geschrieben:
25.09.2022, 22:21
...es gibt die allgemeinen Sorgfaltspflichten des ordentlichen Kaufmannes, die zu erfüllen sind...

Re: Bauen ohne Genehmigung

Verfasst: 03.10.2022, 21:43
von Hank
…man müsste die ganzen Unterlagen sehen und die handelnden Personen sprechen, damit man was Genaues sagen kann, die gesetzlichen Rechtsfolgen und Sanktionen für unerlaubte Geschäftsmethoden jedenfalls variieren von Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit des ganzen Geschäfts bis hin zu hohen Verwaltungsstrafen für Gesetzesumgehungen…