§83a Verabreichen von subkutanen Injektionen
§83a Verabreichen von subkutanen Injektionen
Lt. der Novelle von 2022 darf ich als Pflegefachassistent jetzt subkutanen Injektionen verabreichen. Was uns aber keiner beantworten kann ist, darf ich die Medikamente als PFA auch selbst herrichten ?
Re: § 83a GuKG Verabreichen von subkutanen Injektionen
So wie bei den intramuskulär und intravenös zu verabreichenden Injektionen und Infusionen, hat weiterhin der gehobene Dienst wie der DGKP (Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger) die Vorbereitung des Arzneimittels über. Sonst würde unter § 83a Abs.2 Z 4a GuKG (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) "Vorbereitung und Verabreichung von subkutanen Injektionen und subkutanen Infusionen" stehen, was ja nicht der Fall ist. Somit wurde durch die Novelle 2022 im Tätigkeitsbereich der Pflegefachassistenz in dem Punkt nur die Verabreichung von subkutanen Injektionen und Infusionen ergänzt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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