Sehr geehrtes Team,
wenn ein Kind in Österreich geboren ist und auch dort adoptiert wurde, die biologischen Eltern ebenfalls aus Österreich sind, die Großmutter des Kindes ebenfalls geborene Österreicherin ist, aber in der Schweiz lebt und ein Haus besitzt, hätte das Kind einen Erbanspruch wenn sonst kein unmittelbarer Erbe da ist? Das Kind hat auch einen regen persönlichen Kontakt mit der biologischen Großmutter. Oder erlischt mit der Adoption automatisch jeglicher Anspruch.
Vielen Dank
mfg.
Antonia
Erbanspruch
Re: Erbanspruch
Für das Wahlkind bleibt das Erbrecht in Bezug auf seine leibliche Familie unverändert. Durch die Adoption erbt es zusätzlich von den Wahleltern, jedoch nicht von deren Verwandten.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Erbanspruch
Vielen Dank und Entschuldigung, weil ich mich erst jetzt melde.
Re: Erbanspruch
Wenn ein guter Kontakt zwischen Großmutter und Enkelin besteht, wird sie - v.a, wenn es sonst keine lebenden Nachkommen gibt, vielleicht ein Testament zu Ihren Gunsten machen. Das wäre das Allerbeste.
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