Grabnutzungsrecht
Verfasst: 17.08.2022, 14:42
Hallo,
mein Mann hat das Grab seines Vaters, der vor ein paar Jahren verstorben ist, übernommen. Er ist somit der Grabberechtigte. Sein Vater war mit einer neuen Frau erst drei Jahre verheiratet als er starb und sie war wohl eher nur aufs Geld aus.
Nun aber zu meiner Frage:
In der Friedhofsordnung steht, dass der Grabberechtigte verpflichtet ist, dass auch der jeweilige Ehepartner des dort "hinterlegten" Verstorbenen das Grab als letzte Ruhestätte nutzen darf. Mein Mann möchte aber nicht, daß diese Frau das Familiengrab nutzt, wenn es soweit ist, da sie eigentlich nur am Papier die Ehefrau war und sich auch bei Testamentsverlesung usw nicht als seine Ehefrau ausgezeichnet hat.
Gibt es irgendwie eine Möglichkeit, dass die Friedhofsordnung umgangen wird?
Wenn nein, kann man eventuell sagen, dass Plätze reserviert werden, falls uns beiden zb was passieren sollte und sie diesem Grund keinen Platz mehr hat?
Danke!
Liebe Grüße
mein Mann hat das Grab seines Vaters, der vor ein paar Jahren verstorben ist, übernommen. Er ist somit der Grabberechtigte. Sein Vater war mit einer neuen Frau erst drei Jahre verheiratet als er starb und sie war wohl eher nur aufs Geld aus.
Nun aber zu meiner Frage:
In der Friedhofsordnung steht, dass der Grabberechtigte verpflichtet ist, dass auch der jeweilige Ehepartner des dort "hinterlegten" Verstorbenen das Grab als letzte Ruhestätte nutzen darf. Mein Mann möchte aber nicht, daß diese Frau das Familiengrab nutzt, wenn es soweit ist, da sie eigentlich nur am Papier die Ehefrau war und sich auch bei Testamentsverlesung usw nicht als seine Ehefrau ausgezeichnet hat.
Gibt es irgendwie eine Möglichkeit, dass die Friedhofsordnung umgangen wird?
Wenn nein, kann man eventuell sagen, dass Plätze reserviert werden, falls uns beiden zb was passieren sollte und sie diesem Grund keinen Platz mehr hat?
Danke!
Liebe Grüße