Eigentumsvorbehalt?

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DorisMihokovic
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Eigentumsvorbehalt?

Beitrag von DorisMihokovic » 17.08.2022, 02:30

Ich habe letztes Jahr von einem Schlosser einen Zaun sowie ein Vordach machen lassen. Die Arbeiten erfolgten verspätet - nach Ende der Nachfrist, mangelhaft ... ein einziges Riesenärgernis! Noch dazu hat mir der Schlosser nicht erbrachte Leistungen in der Endabrechnung nachverrechnet. Den 5%igen Rabatt, den er mir bei Auftragserteilung bis zum 25. Mai zugesagt hat, hat er mir letztlich verweigert mit dem Argument, dass die (40%ige Anzahlung) erst am 2. oder 3. Juni bei ihm eingegangen sei. Die Bestellung erfolgte per E-Mail am 25. Mai, die Zahlung erfolgte wie von mir in der Bestellung zugesagt, unmittelbar nach Auftragsbestätigung. Der Zahlungseingang hat sich feiertagsbedingt um 1 Tag verzögert. Da allerdings die Bedingung für den Rabatt das Datum der Auftragserteilung und nicht der Zahlung war, ist letztere m.E ohnehin irrelevant.
Kurz gesagt habe ich die Rechnung um den Rabatt, die nicht erbrachten Leistungen sowie um diverse Schäden gekürzt. Der Schlosser hat mit Klage gedroht, wenn ich nicht bis 15. Juni den Betrag plus 12 % (!) Verzugszinsen bezahle. Das habe ich nicht getan, weil ich einer allfälligen Klage aufgrund der Beweislage gelassen entgegensehe.
Nunmehr war besagter Schlosser am vergangenen Samstag bei mir, und auf meine Frage, was er - schon wieder - unangemeldet bei bzw von mir wolle, antwortete er "ich schaue nur, welchen Teil ich abmontieren kann".

Meine Frage: selbst wenn Eigentumsvorbehalt vereinbart wäre, kann der Schlosser einfach hergehen, z.B ein Tor aushängen und mitnehmen, wenn die von ihm behauptete offene Forderung ungerechtfertigt bzw strittig ist.

Ich hätte ihm sagen sollen, dass er sich den Teil mit den Inox-Beschlägen nehmen soll, denn die sind auch etwas, was er mir zwar verrechnet, aber nicht geliefert hat (nur Alu). Auch der elektrische Türöffner wurde nicht geliefert, von ihm nicht nur verrechnet, sondern auch behauptet, dass ich ihn ohnedies bekommen hätte. Nichts einfacher, als nachzuweisen, dass das eine glatte Lüge ist.



alles2
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Re: Eigentumsvorbehalt?

Beitrag von alles2 » 17.08.2022, 10:29

Mir würden zu konkreten Angaben einige Details fehlen, wie z.B. ob der Lieferverzug erklärt und ob der Rabatt schriftlich ausgemacht wurde. Anscheinend wurde das Werk ausgeführt und fertiggestellt. Dienlich wäre zu erfahren, welche Mängel entstanden sein sollen. Bei einer mangelhaften Arbeit kann man Geld zurückbehalten, wobei die Umstände nachweislich schriftlich festgehalten werden sollten. Ebenso, dass man grundsätzlich zahlungswillig sei, aber man bis zur kostenlosen Verbesserung folgender Mängel sich einen Betrag vorläufig einbehält und dann unverzüglich bezahlen würde. Unter Fristsetzung von 3-4 Wochen würde man sonst die Ersatzvornahme veranlassen oder eine andere Firma beauftragen. Dein Grundstück darf die Firma per Gesetz bei einem Gewährleistungsmangel auch unangemeldet betreten. Das gilt jedoch nicht, wenn er wegen einer Demontage vorbeikommt, da es nicht zur Verbesserungsbehebung beiträgt.

Das mit dem Vorbehalt geht natürlich nicht so einfach, sondern müsste eingeklagt werden. Du lässt durchklingen, dass vertraglich nicht wirklich was vereinbart wurde. Dann wird es noch schwerer, diese Vorbehaltssache durchzusetzen. Eventuell gibt es sowas wie eine Rücknahmeklausel, weshalb ich Dir zu der ganzen Thematik folgendes nahelegen möchte:

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Eigentumsvorbehalt.html

Es heißt:
Auch wenn ein Eigentumsvorbehalt wirksam vereinbart wurde, ist der Verkäufer nicht berechtigt, sich die Vorbehaltssache eigenmächtig zurückzuholen. Verweigert der Käufer die Rückgabe der Vorbehaltssache, muss ihn der Verkäufer auf Herausgabe der Vorbehaltssache klagen.
Erklärt wird auch, wie das mit der Eigentumsvorbehalt überhaupt zu verstehen wäre.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

DorisMihokovic
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Re: Eigentumsvorbehalt?

Beitrag von DorisMihokovic » 20.08.2022, 00:07

Danke für die Antwort.
Es gab einen Kostenvoranschlag, wo auch die 5 % Rabatt bei Auftragsvergabe bis 25.5. festgehalten sind. Ich habe in meinen schriftlichen Auftrag alle Bedingungen nochmals hineingeschrieben - Lieferfrist, Skonto, etc und dass ich die 40 %ige Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung bezahlen würde. Die AB hat alles bestätigt, nur nachher wurde trotzdem alles anders gemacht bzw bestritten. Da der Zahlungseingang nicht am Tag der Auftragserteilung erfolgt ist, hat der Schlosser behauptet, dass ich mir diesen Rabatt zu Unrecht abgezogen hätte, ebenso den Skonto, den ich in meinem Auftrag angeführt hatte, obwohl ALLES durch ihn in seiner Auftragsbestätigung vollinhaltlich bestätigt wurde.
Übrigens habe ich in einem vorvertraglichen Telefonat eine Anzahlungsrechnung verlangt, was der Schlosser jedoch abgelehnt hat.

Nach der Montage des Zaunes kam eine Zwischenrechnung, wo die "minderwertigeren" Beschläge, Schlösser etc zu einem niedrigeren Preis verrechnet worden sind. Diese Beschläge, Schlösser wurden vom Schlosser als Provisorium bezeichnet. Keine Ahnung, weshalb man nicht gleich die richtige Ausführung geliefert hat. Ich habe gesagt, dass es keine Nachbesserung geben muss, d.h. dass ich die Ausführung wie geliefert und verrechnet akzeptiere. Bei der Schlussrechnung wurden mir dann jedoch die Aufpreise verrechnet, ohne dass es zu einer Verbesserung/einem Austausch gekommen wäre.

Der fehlende elektrische Türöffner wurde von mir reklamiert. Als Antwort bekam ich, dass ich den schon bekommen hätte!! Absurd! Nichts einfacher, als nachzuweisen, dass der nie geliefert und montiert wurde - auch weil dazu erst die Stromleitung aus dem Zaunpfeiler gezogen werden hätte müssen. Da ich mit diesem Unternehmen nichts mehr zu tun haben möchte, habe ich nicht auf den nachträglichen Einbau des Türöffners bestanden, sondern lediglich die Rechnungssumme entsprechend gekürzt.

Trotz gemeinsamer Vorsprechung mit dem Architekten, dem Installateur und dem Schlosser hat dieser bei den Säulen des Vordaches keinen Platz für den Hochzug der bereits vorhandenen Schläuche für die Solarthermie-Module vorgesehen. Habe diesen Mangel sofort beanstandet und zu einer Krisenbesprechung am nächsten Tag eingeladen. Gekommen sind der Architekt, der Installateur, während der Schlosser abgesagt hat und sich erst zufällig ein paar Wochen später bei mir gemeldet hat. (Auch die Umstände dieses Besuchs waren absurd! Ein paar Wochen zuvor hat er mir plötzlich eröffnet, dass die Handläufe beim Pulverbeschichten verloren gegangen wären und in 14 Tagen nachgeliefert würden. Ich wusste nichts von Handläufen. Die Zeit verging und nach 3 oder 4 Wochen stand der Schlosser eines Tages - wie immer unangekündigt! - vor meiner Tür, um die Maße für die Handläufe, die ja lt ihm eigentlich schon längst geliefert hätten werden sollen, zu nehmen! Ich sagte dem Schlosser, dass ich keine Handläufe bestellt hätte und sie auch nicht haben wollte.) Bei diesem Besuch konnte ich ihm aber wenigstens vor Ort zeigen und erklären, dass die Säulen fehlerhaft dimensioniert wären, und einen gemeinsamen Termin mit dem Installateur vereinbart.

Im Beisein des Installateurs hat er zugesagt, eine 3. Säule auf eigene Kosten zu liefern und montieren, in der dann die Schläuche hochgezogen werden können. Dass ich jetzt 3 anstatt 2 Säulen auf der einen Seite des Stiegenaufganges bzw Vordaches habe, musste ich zähneknirschend akzeptieren, weil sonst der Zweck dieses Vordaches nicht erfüllt werden hätte können, nämlich die Aufstellung der Solarthermie-Module.

Ich habe bei dieser Gelegenheit noch Blumengestelle dazubestellt. Der Schlosser hat vor Ort eine Handskizze angefertigt. Der Preis von 700 Euro erschien mir zwar überhöht, aber ich habe diese Skizze mit dem angeführten Preis akzeptiert und unterschrieben - und glücklicherweise auch fotografiert. In der Schlussrechnung hat er mir die Säule (!) verrechnet - 700 EUR PLUS USt, d.h 840 Euro. Die Blumengestelle hat er mir - wörtlich! - für meinen erlittenen Kummer "geschenkt". Die Qualität dieser Blumengestelle ist auch schlecht. Hätte mir Bleche und keine Bretter mit Umleimern, die sich schon beim ersten Hinsehen abgelöst haben, erwartet.

Was den Lieferverzug betrifft, hat er Gründe konstruiert, weshalb mich das Verschulden am Verzug treffen würde, was aber auch anhand der Korrespondenz widerlegt werden kann.
Ich hatte eine schriftliche Nachfrist gesetzt, auf die in keiner Weise reagiert wurde. Eines Tages - nachdem die Nachfrist bereits einige Zeit verstrichen war - stand er mit einem Mitarbeiter unangekündigt auf meinem Grundstück und hat begonnen, Dinge wegzuräumen, um mit der Montage beginnen zu können. Ich konnte erst nach ca 2-3 Stunden hinausgehen und ihn bzw den Arbeiter ansprechen, da ich in einer beruflichen Online-Besprechung war. Im Prinzip war das Verhalten des Schlossers nach meinem Rechtsverständnis Besitzstörung. Ich vermute, dass er damit verhindern wollte, dass ich die Annahme verweigere, da ja die Nachfrist bereits verstrichen war.

Durch die Verzögerung, die Wartezeit auf die zusätzliche Säule, damit die Solarthermie-Module installiert werden konnten und aufgrund der fehlenden - auch zeitlichen - Abstimmung des Schlossers mit dem Installateur, konnten die Installateur-Arbeiten erst im November stattfinden. Ich konnte daher die Warmwasserbereitung erst im heurigen Frühjahr in Betrieb nehmen und nicht schon im letzten Frühsommer. Deshalb musste ich die (Erd)Wärmepumpe den ganzen Sommer 2021 laufen lassen - Mehrkosten, die ich ebenso von der Rechnung abgezogen habe wie den Mehraufwand des Installateurs durch die geänderte Zuleitungsführung (Stemmarbeiten etc). Dafür gibt es eine eigene Rechnung - getrennt von den normalen Installationskosten lt. Kostenvoranschlag des Installateurs.

Ich denke, dass diese Schilderung mehr als ausführlich ist. Wie geschrieben, kann ich aufgrund des Schriftverkehrs sowie der Zeugenaussagen und auch der Fakten (Alu-Beschläge, einfache Schlösser, fehlender Türöffner etc) alle meine Behauptungen belegen.
Für 12 % Verzugszinsen, noch dazu von einem Zeitpunkt, als die Rechnung aufgrund der noch ausständigen Fertigstellung noch gar nicht fällig war, fehlt jegliche Rechtsgrundlage.

Zur Abrundung des Bildes: in der Mahnung schreibt der Schlosser, dass er so tolerant gewesen wäre, weil ICH die Arbeiten verzögert hätte.

Nun warte ich gelassen, auf eine Klage durch den Schlosser. Falls er es wagen sollte, irgendetwas an dem Zaun oder Vordach anzurühren, und er wird dabei von mir oder den - informierten - Nachbarn gesehen, dann rufe ich bzw die Nachbarn die Polizei. Er hat nicht gesagt, welchen Teil er von mir fordern wolle (würde ihm auch nichts bringen, da maßgefertigte Teile), sondern gemeint, er schaue, welchen Teil er abmontieren könne. Danach ist er wieder abgezogen.

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