Kompetenzüberschreitung Nachlaßverwalter

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Waldkatzi
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Kompetenzüberschreitung Nachlaßverwalter

Beitrag von Waldkatzi » 14.08.2022, 19:32

Mir ist folgender - meinem Rechtsempfinden nach durchaus ungeheuerlicher Fall - untergekommen:

Ein Mann hat ein Bankschließfach gemietet, seine Mutter ist zeichnungsberechtigt. Nach dem Tod der Mutter hat der Nachlassverwalter nun für ca. 400.- das Schloß zu diesem Schließfach tauschen lassen. (Angeblich hat er es auch öffnen lassen und gesehen, daß es leer ist.)

Meinem Rechtsempfinden hat ein Nachlaßverwalter höchstens die Rechte, die der Verstorbene auch zu Lebzeiten hatte, somit also mit Sicherheit nicht das Recht, die Schlüssel des Schließfaches tauschen zu lassen.

Wie kann man rechtlich gegen die Bank, die diese widerrechtliche Vorgangsweise durchgeführt hat, bzw. gegen einen Nachlaßverwalter vorgehen, der den Rahmen seiner Befugnis in derartig unverschämter, meiner Ansicht nach eigentlich durchaus krimineller Weise sprengt?



alles2
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Re: Kompetenzüberschreitung Nachlaßverwalter

Beitrag von alles2 » 14.08.2022, 22:24

Mit dieser Schilderung kann ich die Aufregung nicht nachvollziehen. Angenommen, ein Schlüssel-Besitzer stirbt und der Schlüssel kann nicht ausfindig gemacht werden, dann muss die Bank im Beisein des Bevollmächtigten den Schloss wechseln. No na ned, weil die Bank das Schließfach sonst nicht mehr an wen anderen weitervermieten kann. Ganz unabhängig davon, ob sich darin ein Wertgegenstand befindet. Es würde auch nichts daran ändern, wenn die Mutter den Zweitschlüssel hätte. Im Zuge dessen kann der Verwalter Einblick in das Schließfach gehabt haben. Gibt es den zweiten Schlüssel, würde man sich nur höhere Kosten ersparen, da das Fach nicht gewaltsam geöffnet werden müsste.
Zuletzt geändert von alles2 am 15.08.2022, 10:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Waldkatzi
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Re: Kompetenzüberschreitung Nachlaßverwalter

Beitrag von Waldkatzi » 15.08.2022, 08:30

alles2 hat geschrieben:
14.08.2022, 22:24
Gibt es den zweiten Schlüssel, würde man sich nur höhere Kosten ersparen, da das Fach nicht gewaltsam geöffnet werden müsste.
Es gibt den zweiten Schlüssel, aber um den Schlüssel wurde gar nicht erst gefragt, sondern der Verwalter hat geheim und eigenmächtig gehandelt. Seit wann aber kann irgendwer aus Dummheit, Faulheit oder Boswilligkeit Aktionen durchführen, die anderen Personen 400 EUR kosten, also einfach so mal 400 EUR Schaden verursachen, ohne persönlich dafür zu haften?

Bezieht sich nicht außerdem das Nachlaßverwaltungsrecht nur auf das Vermögen? Persönliche Rechte wie eine Schließfachmitbenutzung (oder eine Mitgliedschaft in einem Kaninchenzuchtverein, also nichts, was wie ein Adelstitel vererbt werden kann) werden wohl kaum auf die Person des Verwalters übergehen. Oder hat so ein Verwalter bis zum Abschluß des Nachlaßverfahrens ein Wohnrecht überall, wo der Verstorbene es hatte? Wohl kaum! Ganz davon abgesehen, daß die verstorbene Person zu lebzeiten auch schon nicht das Recht gehabt hätte, so einen Schlüsseltausch anzuordnen, weil es eben nicht ihr Schließfach ist. Dem Schließfachmieter wurden die neuen Schlüssel auch bis jetzt nicht ausgehändigt - wenn etwas drinnen wäre, wäre ihm der Zugriff auf seinen Besitz jetzt verwehrt.

...und für die Zukunft, da ich noch beide Eltern habe und in meinem Fall auch beide zeichnungsberechtigt sind: Wie vermeide ich es, daß ein wildgewordener Nachlassverwalter die Erbmasse auf diese und ähnliche Weise fahrlässig bis vorsätzlich schädigt?

alles2
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Re: Kompetenzüberschreitung Nachlassverwalter

Beitrag von alles2 » 15.08.2022, 12:06

Gerichtskommissäre dürften es wirklich nicht leicht haben, wenn ich mir das hier und das, was unlängst behandelt wurde, ansehe:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=19562

Es ist schon schauderhaft, wie hier oft in allem ein Skandal geortet und ausgesprochen wird. Es könnte nicht schaden, eine Stellungnahme des Verwalters, der Bank oder des Gerichts einzuholen, falls noch nicht geschehen. Dann kann sich die Sachlage nämlich gleich wieder relativieren. Nur weil ein Betroffener schlecht informiert sein könnte, berechtigt es ihn nicht, mutmaßlich falsche Vorwürfe in den Raum zu werfen. Stattdessen sollte man sich mal in die Situation eines ausführenden Organs versetzen können.

Was ich von Dir zu lesen bekomme, vernehme ich oft, wenn sich jemand die hinterlassenen Vermögenswerte unter den Nagel reißen wollte und dies erfolgreich unterbunden werden konnte. Viele unterschätzen einfach die Befugnisse eines Notars, falls es sich auch hier um einen solchen handeln sollte. Wenn diese den Verdacht haben, dass Bestandteile des Nachlasses unterschlagen werden sollen, werden und dürfen sie schon entsprechende Vorkehrungen treffen. Die entsprechenden Hinweise kommen dann zumeist von den vermeintlich zu schädigenden Angehörigen. Letztwillige Verfügungen müssen nicht nur im Wohnbereich des Verstorbenen aufbewahrt sein, sondern landen oft auch im Bankschließfach. Das weiß auch ein Notar, weshalb neben den Angehörigen nicht zuletzt dieser bei der Feststellung der Vermögenswerte und deren Aufteilung ein berechtigtes Interesse daran hat, dass beispielsweise der zweite Schlüsselbesitzer dieses Dokument nicht verschwinden lassen kann, wenn der Inhalt nicht den Vorstellungen Letzterer entspricht. Der Gerichtskommissär kann sogar Gegenstände sicherstellen, Aufbewahrungsmöglichkeiten öffnen oder den Schloss von Räumlichkeiten wechseln (lassen). Jene, denen das nicht schmeckt, reagieren dann zumeist wie Du!
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Waldkatzi
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Re: Kompetenzüberschreitung Nachlaßverwalter

Beitrag von Waldkatzi » 15.08.2022, 14:22

Die hier geäußerten Unterstellungen weise ich auf das Schärfste zurück! Und ich weise darauf hin, daß ich geschrieben habe, daß das Schließfach geöffnet und leer vorgefunden wurde. Ich weiß zwar nicht, ob das wirklich leer war, aber so habe ich den Fall geschildert bekommen und zu diesem Sachverhalt suche ich eine rechtliche Einschätzung und nicht Mutmaßungen, bzw. Unterstellungen, daß der Sachverhalt eventuell ein anderer ist. Die Bank führt außerdem ein Protokoll, wer von den Berechtigten das Safe wann geöffnet hat, da war Monate vor dem Todesfall und seit dem Todesfall bis jetzt kein Zugang. Ich würde mich durchaus nicht so weit aus dem Fenster lehnen, wenn es nicht - aus meiner Sicht - eine tatsächlich eine bodenlose Frechheit wäre. Und davon geh ich auch dann nicht runter, wenn das rechtlich gedeckt wäre, dann wäre es eben eine skandalöse Rechtslage und es wäre wichtig, die Bevölkerung darüber aufzuklären. Im übrigen bin ich am konkreten Fall nicht beteiligt und habe nichts zu gewinnen oder zu verlieren, ich empfinde einfach die geschilderte Vorgangsweise (so, wie sie mir geschildert wurde) ihrer Natur nach als kriminell und es erscheint mir dringend geboten, diesen Machenschaften einen Riegel vorzuschieben. Sei es durch Staatsanwaltschaft und Gerichte, sei es durch Gesetzesänderungen, falls nötig.

alles2
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Re: Kompetenzüberschreitung Nachlassverwalter

Beitrag von alles2 » 16.08.2022, 01:28

Ich weise den Vorwurf zurück, wonach ich Dir direkt etwas unterstellt hätte. Soweit ich es einschätze, hatte ich Vergleiche zu jenen Personengruppen gezogen, die ähnliche Unmutsäußerungen von sich gaben.

Dinge zu glauben, die - überspitzt formuliert - über Tausend Ecken an einen herangetragen wurden und dann auch noch darüber zu diskutieren, bringt genau gar nichts, wenn man die Sichtweisen jener nicht kennt, die Du ziemlich übelst beschimpft:
Waldkatzi hat geschrieben:
14.08.2022, 19:32
Wie kann man rechtlich gegen die Bank, die diese widerrechtliche Vorgangsweise durchgeführt hat, bzw. gegen einen Nachlassverwalter vorgehen, der den Rahmen seiner Befugnis in derartig unverschämter, meiner Ansicht nach eigentlich durchaus krimineller Weise sprengt?
Kräftig austeilen, aber sich selbst als super anständig darstellen wollen. Das ist mal starker Tobak!
Du siehst ja anhand dieses Paradebeispiels zwischen uns, wie schnell es gehen kann, dass wer A sagt, während es als B aufgenommen wird.

Wie gesagt, Du hast rein gar nichts davon, wenn sich die Sachlage als ganz anders erweist. Man kann sich einer Angelegenheit auch mal objektiv annehmen, anstatt sich auf die Seite eines Bekannten oder sowas zu stellen, ohne deren Version zu hinterfragen. Auch ich habe Dir jene Möglichkeiten aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen die gesetzten Handlungen - derer Du Dich echauffierst - durchaus legitim sein könnten. Und das ist eine rechtliche Einschätzung, weil ein Notar sich auch nur in dessen Rahmen bewegen sollte und haben könnte.

Noch einmal, wir können nur nach dem gehen, was Du geschildert hast. Daher habe ich begründet, warum alles seine Ordnung haben könnte, und anmerken lassen, welche Infos es bräuchte, damit der Sachverhalt klarer beurteilt werden könnte. Auf die Gefahr hin, dass ich mich mit anderen Worten wiederhole, sei nur erwähnt, dass keiner irgendwelche Weltverbesserer braucht, die in allem einen Skandal sehen, nachdem die Tatsachen wider besseres Wissen vereinfacht und verzerrt wiedergegeben wurden. Nicht immer gehen Politiker mit gutem Beispiel voran bzw. sollte man sich nicht alles von ihnen abschauen!
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