Bereicherungsrecht
Verfasst: 14.08.2022, 15:23
In welcher Beziehung stehen Aufwandersaz nach §331 ABGB und Verwendungsanspruch nach §1041 ABGB; Fällt §331 auch unter Bereicherungsrecht?
Beispiel:
A baut mit eigenen Materialien auf Grund von B; A ist redlich (er denkt er baut auf eigenem Grund); A ist dadurch unrechtmäßig bereichert. Welchen Anspruch hat A gegen B: §331 oder §1041 oder beide?
Beispiel:
A baut mit eigenen Materialien auf Grund von B; A ist redlich (er denkt er baut auf eigenem Grund); A ist dadurch unrechtmäßig bereichert. Welchen Anspruch hat A gegen B: §331 oder §1041 oder beide?