Recht, wenn der Bus nicht kommt.

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mmittermayer
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Registriert: 10.08.2022, 07:51

Recht, wenn der Bus nicht kommt.

Beitrag von mmittermayer » 10.08.2022, 08:10

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich lebe in Niederösterreich und habe derzeit folgendes Problem, der Busfahrer scheint absichtlich die am Plan stehende Haltestelle zu umfahren und ich kann nicht zusteigen.
Ich nehme täglich den Bus um zur Arbeit zu kommen, und dadurch würde ich bei einem späteren Bus dort zu spät
ankommen.
Ein Jahresticket besitze ich, und wenn in diesem Fall mal der Bus wieder nicht kommt, weil er meine Haltestelle nicht abfährt, entstehen für mich Spritkosten um zur Arbeitszeit in der Arbeit zu sein, die nicht geplant sind / entstehen dürften.

Die Ausrede der Bushotline ist, dass dort „Bauarbeiten“ sind, das ist zwar korrekt, aber auf der Straße wo der Bus fährt wird nicht gearbeitet aktuell.
Normalerweise wenn gearbeitet wird, steht dort ein Schild „Umleitung - Ausgenommen Linienbusse“, aber dieses Schild wurde bereits entfernt und auch Autos fahren problemlos.
Also dürfte der Bus so oder so fahren, aber aktuell ist die Straße frei befahrbar und das ist auch ersichtlich.

Ich fahre jetzt schon 2 Jahre mit der Vor-Buslinie und mir sind schon mehrere Fehlverhalten aufgefallen.
- Busfahrer im Verkehr mit AirPods Pro
- Busfahrer fährt eine andere eingeplante Strecke einfach nicht und der Bus daher 15min zu früh laut Plan.
- Busfahrer fährt eine andere eingeplante Strecke durch den Stadtteil einfach nicht und Passagiere verpassen ihre Haltestelle / müssen zurück gehen.

Da ich im österreichischen Rechtssystem bei solchen Sachen echt überfragt bin, stelle ich die Frage mal lieber an euch. :)
Wie sieht mein Recht da aus? Kann ich mir Geld wiederholen, klagen / gerichtlich vorgehen?

Ich bin inzwischen echt schon sehr wütend und will diese Wut auf legale Weise befriedigen. ^^

Danke im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Markus Mittermayer



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Recht, wenn der Bus nicht kommt.

Beitrag von alles2 » 10.08.2022, 09:43

Nicht nur Beschwerden, sondern auch Forderungen kann man direkt an das Beförderungsunternehmen richten. Führt das zu nichts und möchte man noch kein Gericht einschalten, kann man die unabhängige Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) als Schlichtungsstelle über den Online-Schlichtungsantrag auf www.passagier.at bemühen (§ 5 Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte iVm § 32b Kraftfahrliniengesetz KflG). Dort kann man auch die Unterlagen über das Beschwerdeformular einreichen. Oder per Post an:

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Fachbereich Bus
Linke Wienzeile 4/1/6
1060 Wien

Siehe dazu etwa:

https://www.postbus.at/de/kontakt/fahrgastrechte

In letzter Instanz wären Ansprüche eben vor Gericht durchzusetzen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

mmittermayer
Beiträge: 2
Registriert: 10.08.2022, 07:51

Re: Recht, wenn der Bus nicht kommt.

Beitrag von mmittermayer » 10.08.2022, 09:52

Vielen Dank für die informative Antwort, hat mir sehr geholfen.

Ich werde jetzt direkt eine schriftliche Beschwerde einrichten, um entschädigt zu werden und wenn keine sinnvolle Antwort zurück kommt (wovon ich mal ausgehe) werde ich mich direkt an die apf wenden.
Was wäre denn Ihres Wissens eine gute Forderung, die ich stellen kann?

Die Frau am Telefon, wo ich heute angerufen habe meinte auch nur sie sieht sich das an und hat aufgelegt, ziemlich inkompetent.

Mit freundlichen Grüßen,
Markus Mittermayer

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