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Weniger Vorauszahlungen Finanzamt
Verfasst: 08.08.2022, 16:59
von Franca
Guten Tag! Ich vermiete befristet eine Wohnung und will fürs letzte Jahr weniger bezahlen, da es nur 3 Monate Mieteinnahmen sind.Genügt es ein Mail informell zu schicken und wann? Mit der Steurerklärung?
Re: Weniger Vorauszahlungen Finanzamt
Verfasst: 08.08.2022, 21:32
von alles2
Die Grundlage für die Herabsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen bildet § 45 EStG (Einkommensteuergesetz). Es kann bis 30. September in begründeten Fällen beantragt werden, wenn im aktuellen Jahr von einer geringeren Steuerschuld auszugehen ist. Denn die Anspruchszinsen entsprechend § 205 BAO (Bundesabgabenordnung) auf die Nachforderungen beginnen ab dem 1. Oktober des Folgejahres. Ausführlicher in den beiden letzten Absätze vor dem Muster-Download "Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung" unter folgendem Link:
https://www.wko.at/service/steuern/herabsetzung-steuervorauszahlungen.html
Der Antrag auf Herabsetzung kann auch über FinanzOnline im Bereich "Weitere Services" unter "Vorauszahlung" eingebracht werden.