Weniger Vorauszahlungen Finanzamt

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Franca
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Weniger Vorauszahlungen Finanzamt

Beitrag von Franca » 08.08.2022, 16:59

Guten Tag! Ich vermiete befristet eine Wohnung und will fürs letzte Jahr weniger bezahlen, da es nur 3 Monate Mieteinnahmen sind.Genügt es ein Mail informell zu schicken und wann? Mit der Steurerklärung?



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Weniger Vorauszahlungen Finanzamt

Beitrag von alles2 » 08.08.2022, 21:32

Die Grundlage für die Herabsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen bildet § 45 EStG (Einkommensteuergesetz). Es kann bis 30. September in begründeten Fällen beantragt werden, wenn im aktuellen Jahr von einer geringeren Steuerschuld auszugehen ist. Denn die Anspruchszinsen entsprechend § 205 BAO (Bundesabgabenordnung) auf die Nachforderungen beginnen ab dem 1. Oktober des Folgejahres. Ausführlicher in den beiden letzten Absätze vor dem Muster-Download "Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung" unter folgendem Link:

https://www.wko.at/service/steuern/herabsetzung-steuervorauszahlungen.html

Der Antrag auf Herabsetzung kann auch über FinanzOnline im Bereich "Weitere Services" unter "Vorauszahlung" eingebracht werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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