Seite 1 von 1

Frage zu Paragraph 83 StGB

Verfasst: 07.08.2022, 20:58
von Sarah96
Können Sie mir sagen ob das polizeiliche Führungszeugnis rein ist bzw. ab wann es rein wäre wenn man als Angeklagte eine Beschuldigtenvernehmung bekommt bzgl. Paragraph 83, was aber durch (Neustart) einen Tatausgleich mit einer Schadenbegleichung abgeschlossen wurde. Opfer bekam ihr Geld, daraufhin ihr Rücktritt durch das Schmerzensgeld, per Post. Auch kein Eintrag im Leumundszeugnis.

Danke im Voraus!

Re: Frage zu Paragraph 83 StGB

Verfasst: 08.08.2022, 20:53
von Hank
…niemandem wird in Österreich das Leben unnötig schwer gemacht werden, nur weil er oder sie vielleicht einmal eine Dummheit begangen hat, aber die Allgemeinheit muss dennoch alle Hinweise, ob jemand eventuell gefährlich sein könnte stets zur Verfügung haben - die Bürokratie bei uns hat bekanntlich ein Elefantengedächtnis…

Re: Frage zu Tatausgleich durch Neustart

Verfasst: 08.08.2022, 23:40
von alles2
Bei einem Tatausgleich geht es um die Vermeidung einer Gerichtsverhandlung. Ohne Schuldspruch oder formelle Verurteilung erfolgt kein Eintrag ins Strafregister. Somit entgeht man einer Vorstrafe und man bleibt unbescholten. Im elektronisch geführten Verfahrensregister der Justiz (Verfahrensautomation Justiz) wird entsprechend § 75 StPO der Eintrag für 10 Jahre hinterlegt (Stichwort Elefantengedächtnis).