Frage zu Paragraph 83 StGB

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Sarah96
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Registriert: 07.08.2022, 20:47

Frage zu Paragraph 83 StGB

Beitrag von Sarah96 » 07.08.2022, 20:58

Können Sie mir sagen ob das polizeiliche Führungszeugnis rein ist bzw. ab wann es rein wäre wenn man als Angeklagte eine Beschuldigtenvernehmung bekommt bzgl. Paragraph 83, was aber durch (Neustart) einen Tatausgleich mit einer Schadenbegleichung abgeschlossen wurde. Opfer bekam ihr Geld, daraufhin ihr Rücktritt durch das Schmerzensgeld, per Post. Auch kein Eintrag im Leumundszeugnis.

Danke im Voraus!



Hank
Beiträge: 1450
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Frage zu Paragraph 83 StGB

Beitrag von Hank » 08.08.2022, 20:53

…niemandem wird in Österreich das Leben unnötig schwer gemacht werden, nur weil er oder sie vielleicht einmal eine Dummheit begangen hat, aber die Allgemeinheit muss dennoch alle Hinweise, ob jemand eventuell gefährlich sein könnte stets zur Verfügung haben - die Bürokratie bei uns hat bekanntlich ein Elefantengedächtnis…

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Frage zu Tatausgleich durch Neustart

Beitrag von alles2 » 08.08.2022, 23:40

Bei einem Tatausgleich geht es um die Vermeidung einer Gerichtsverhandlung. Ohne Schuldspruch oder formelle Verurteilung erfolgt kein Eintrag ins Strafregister. Somit entgeht man einer Vorstrafe und man bleibt unbescholten. Im elektronisch geführten Verfahrensregister der Justiz (Verfahrensautomation Justiz) wird entsprechend § 75 StPO der Eintrag für 10 Jahre hinterlegt (Stichwort Elefantengedächtnis).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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