Anbringung einer Wetter/Skyline-Kamera
Verfasst: 05.08.2022, 20:51
Ein herzliches Hallo von mir!
Ich habe eine Frage betreffend der Anbringung einer dieser modernen Ethernet-Outdoor-Kameras im Außenbereich. Wir leben hier in Wien in einer leicht erhöhten Lage und haben daher von unserem Dach (wo sich schon diverse Satelliten-Antennen inkl. Blitzschutz befinden) einen recht netten Blick auf die Innenstadt (zB Stephansdom etc.) in der Ferne sichtbar.
Mein Plan wäre nun eine dieser schwenkbaren Outdoor-Kameras anzubringen, mit denen man ein bisschen auf den "Steffl" und andere Bauwerke hinzoomen kann.
Was ich KEINESFALLS machen würde sind Aufzeichnungen irgendeiner Art. Es geht im Grunde nur darum bei Lust und Laune einmal für ein paar Minuten den Horizont, die Skyline "abzufahren". Irgendwelche 24/7 Überwachungsaufzeichnungen würden nicht stattfinden, da ich schlicht nichts zu überwachen habe. Ebenso würde nie etwas ins Internet nach außen eingespeist werden! Also kein Streaming wie bei den Wetterkameras die man so aus dem Internet kennt.
Der Haken dabei ist, dass unser Haus natürlich nicht einsam und alleine dasteht, sondern im Verbund mit anderen Häusern zu einem größeren Hinterhof zusammengefasst ist. Dadurch ergibt sich, dass man eben theoretisch auch Fenster oder irgendeinen Balkon "ansteuern" könnte (wenn man hinunterschwenkt), was ich aber nicht vorhabe. Wie gesagt, es geht um die Skyline, vielleicht auch die Wettersituation (Wolken, Gewitter etc.). Auf öffentlichen Raum kann man von dort nicht filmen, aber theoretisch eben auf Gärten, Balkone, fremde Fenster, vielleicht Terrassen.
Ich habe natürlich bevor ich hier poste schon versucht im Netz zu recherchieren. Die einschlägigen datenschutzrechtlichen Artikel handeln aber immer nur von Überwachungskameras. Also von Aufzeichnungen, die gelöscht werden müssen. Ihr kennt das diesbezügliche Datenschutzproblem und die strikten Regeln.
Was ist aber nun mit meiner Kamera? Sie würde nur in meinem eigenen WLAN hängen und die aktuellen Bilder würden bei Bedarf minutenweise betrachtet werden. Keinerlei Aufzeichnungen. Quasi nur mein "verlängertes Auge". Wobei ich mir aber sicher bin dass diese Kamera im Laufe der Zeit jemandem auffallen würde.
Habe ich die rechtliche Möglichkeit eine Kamera unter diesen Bedingungen zu betreiben? Wenn nein, welche rechtlichen Konsequenzen könnten drohen? Auch verwaltungsstrafrechtliche oder "nur" privatrechtliche Entfernungsansprüche?
Vielen Dank wenn jemand über meine Frage kurz "drübergeht". Grüße!
Ich habe eine Frage betreffend der Anbringung einer dieser modernen Ethernet-Outdoor-Kameras im Außenbereich. Wir leben hier in Wien in einer leicht erhöhten Lage und haben daher von unserem Dach (wo sich schon diverse Satelliten-Antennen inkl. Blitzschutz befinden) einen recht netten Blick auf die Innenstadt (zB Stephansdom etc.) in der Ferne sichtbar.
Mein Plan wäre nun eine dieser schwenkbaren Outdoor-Kameras anzubringen, mit denen man ein bisschen auf den "Steffl" und andere Bauwerke hinzoomen kann.
Was ich KEINESFALLS machen würde sind Aufzeichnungen irgendeiner Art. Es geht im Grunde nur darum bei Lust und Laune einmal für ein paar Minuten den Horizont, die Skyline "abzufahren". Irgendwelche 24/7 Überwachungsaufzeichnungen würden nicht stattfinden, da ich schlicht nichts zu überwachen habe. Ebenso würde nie etwas ins Internet nach außen eingespeist werden! Also kein Streaming wie bei den Wetterkameras die man so aus dem Internet kennt.
Der Haken dabei ist, dass unser Haus natürlich nicht einsam und alleine dasteht, sondern im Verbund mit anderen Häusern zu einem größeren Hinterhof zusammengefasst ist. Dadurch ergibt sich, dass man eben theoretisch auch Fenster oder irgendeinen Balkon "ansteuern" könnte (wenn man hinunterschwenkt), was ich aber nicht vorhabe. Wie gesagt, es geht um die Skyline, vielleicht auch die Wettersituation (Wolken, Gewitter etc.). Auf öffentlichen Raum kann man von dort nicht filmen, aber theoretisch eben auf Gärten, Balkone, fremde Fenster, vielleicht Terrassen.
Ich habe natürlich bevor ich hier poste schon versucht im Netz zu recherchieren. Die einschlägigen datenschutzrechtlichen Artikel handeln aber immer nur von Überwachungskameras. Also von Aufzeichnungen, die gelöscht werden müssen. Ihr kennt das diesbezügliche Datenschutzproblem und die strikten Regeln.
Was ist aber nun mit meiner Kamera? Sie würde nur in meinem eigenen WLAN hängen und die aktuellen Bilder würden bei Bedarf minutenweise betrachtet werden. Keinerlei Aufzeichnungen. Quasi nur mein "verlängertes Auge". Wobei ich mir aber sicher bin dass diese Kamera im Laufe der Zeit jemandem auffallen würde.
Habe ich die rechtliche Möglichkeit eine Kamera unter diesen Bedingungen zu betreiben? Wenn nein, welche rechtlichen Konsequenzen könnten drohen? Auch verwaltungsstrafrechtliche oder "nur" privatrechtliche Entfernungsansprüche?
Vielen Dank wenn jemand über meine Frage kurz "drübergeht". Grüße!