Abmahnung - Designschutz

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Light05
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Abmahnung - Designschutz

Beitrag von Light05 » 03.08.2022, 11:46

Hallo an die Runde,

Ich erhielt Anfang Juli, ein Schreiben von einem Anwalt aus Deutschland - in der ich zu einem Hergestellten Produkt abgemahnt wurde. Vorweg, ich bin Selbstständig - stelle Hundezubehör her.
Anfang März hab ich zu dem Produkt das von mir hergestellt wurde schon recherchiert ob ein Designschutz besteht. Es war keiner Aufrecht, weder hier in Österreich noch Deutschland. Auch hab ich etliche male Rücksprache mit den Patenämtern hier in Ö & Deutschland gehalten, dass Produkt wurde nicht geschützt.
Nun hat sich eine Dame aus D dieses Produkt schützen lassen - der Schutz gilt jedoch NUR in Deutschland so wurde dies mir dann auch mit ende Mai kommuniziert vom Patentamt Deutschland.

Die Klägerin behauptet auch durch mich einen enormen Umsatzverlust gemacht zu haben und bezichtet mich auch des Verkaufes nach Deutschland. Ein Verkauf kam nach Deutschland nie zustande.
Der Anwalt der Klägerin möchte nun einen Schadensersatz von 453€ (mit falsch ausgestellter Mwst.) - des weiteren wurde von mir gefordert die Produkte auf meiner Seite (Social Media) zu entfernen. Dem bin ich nachgekommen. Man möchte von mir auch, dass ich dieses Produkt nicht für den Deutschen Markt zugänglich mache - sprich ich soll eine Anmerkung dazu schreiben, dass kein Verkauf nach Deutschland statt finden darf.

In meinen Augen ist dieses Thema überzogen und bin noch am hin und her schreiben mit dem Anwalt. Fakt ist auch, dass ich schon im Sommer 2021 dieses Produkt hergestellt habe. Dies auch veröffentlich wurde meiner seits und im Grunde mein Geistliches Eigentum ist.
So schrieb ich das auch dem Anwalt der Klägerin, dieser behauptet aber das dass Produkt absolut abweicht?! Es ist jedoch genau das selbe Produkt wie ich im März und April hergestellt habe.

Im Grunde ist mir als (Vollzeit) Unternehmerin ein Schaden entstanden, da ich dieses Produkt aus dem Sortiment nehmen musste. Die Klägerin führt Ihr Unternehmen in Deutschland nur geringfügig aus.

Vl kann mir jemand noch hier weiterhelfen - ich fühl mich wie im Kindergarten etwas ...

LG und vielen Dank Tamara



alles2
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Re: Abmahnung - Designschutz

Beitrag von alles2 » 05.08.2022, 12:09

Wenn Du das Produkt vorher schon entworfen und auf den Markt im europäischen Wirtschaftsraum geworfen hast (dazu genügt auch der österreichische Internet-Auftritt), dann kann Dir die Kanzlei wohl den "Schuach" aufblasen. Du könntest dann sogar auf die Löschung des deutschen Patentes bestehen, den Spieß umdrehen und der Mandantin sämtliche Kosten rund um diese Angelegenheit auferlegen. Bei der Anmeldung eines Patents heißt es, wer zuerst kommt, malt zuerst. Das gilt ebenso für denjenigen, der das Patent noch nicht angemeldet hatte. Hätte wer die Idee geklaut und so wie Du umgesetzt, ist das Patent gesetzeswidrig angemeldet worden. Dass Du dann das Design nicht eintragen hast lassen, während der andere es sehr wohl getan hat, ändert nichts an der Sache. Auch nicht, wenn es innerhalb der einjährigen Verjährungsfrist erfolgt. Denn nach § 1 Abs.1 MuSchG (Musterschutzgesetz) hätte das Produkt neu und eigenartig sein müssen. Nachdem Du aber schon auf dem deutschen Markt vorgeprescht sein könntest, sind die Anforderungen für ein Patent nicht gegeben und solltest hinsichtlich irgendwelcher Einschüchterungsgebaren im Trockenen sein.

Speichere Dir sämtliche Informationen über das Konkurrenz-Produkt, die Du im Netz finden kannst. Kanzleien könnten nämlich veranlassen, dass Änderungen von Angaben vorgenommen werden, sollte man (z.B. von Dir) zu Infos gelangen, die ihre Forderung zunichte machen könnten. Das Gebot der Stunde ist, sich nicht einlullen zu lassen. Für viele Kanzleien ist diese Form der Geldeintreibung schon ein Geschäftsmodell geworden, indem die Unwissenheit der Kandidaten ausgenutzt wird. Daher wird auch gar nicht erst groß recherchiert (und das möchte man auch nicht), wer zuerst am Markt war. Dabei wissen die Anwälte um den Umstand, was sie mit ihren Schreiben beim Empfänger auslösen können. Kleineren Beträgen kommen Betroffene eher nach, damit endlich Ruhe ist, während nicht jedes Aufforderungsschreiben berechtigt ist.
Auf der anderen Seite gibt es auch Anwälte, die ebenso auf diesen Zug aufgesprungen sind, um das Vorgehen gegen derartige Abmahnschreiben aggressiv zu bewerben. Dabei könnte man das auch selbst oder auf jede andere 0815-Kanzlei zurückgreifen.

Aber um mehr sagen zu können, bräuchte es die angebliche Registernummer. Beim äußerst engagierten Juristen des Patentamtes Mag. Schranz (01/53424-235 oder jur@patentamt.at) ist man stets bestens aufgehoben. Auch wenn er von Dienstag nächster Woche für zumindest eine Woche auf Urlaub sein wird, wird er alles unternehmen, um selbst da auf Anfragen einzugehen. Womöglich hast Du schon Bekanntschaft mit ihm gemacht, wenngleich mich dann Dein öffentlich gemachtes Anliegen wundern würde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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