Hallo!
Ich muss jetzt etwas ausholen, um die Situation korrekt zu schildern.
In einigen Bundesländern steht es aktiven Sanitätern frei sich über eine App für Erste Hilfe Einsätze in ihrer Freizeit zur Verfügung zu stellen (Team Österreich Lebensretter)
Hierüber kann die zuständige Leitstelle den Sanitäter in seiner Freizeit über lebensbedrohliche Notfälle (v.a. Atem- Kreislaufstillsände) in seinem direkten Umfeld (bis zu 1km) informieren und dieser kann dort dann bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes qualifizierte Erste Hilfe (Herzdruckmassage) ausüben.
Würde sich ein Sanitäter, welcher diesen „Einsatz“ der Leitstelle ablehnt, nach §95 StGB strafbar machen, insofern ihm der Weg zum Ort des Geschehens und die Erste Hilfe dort zumutbar wäre?
Danke vorab für die Antworten!
Kenntnis der erforderlichen Ersten Hilfe über digitalem Wege
Re: Kenntnis der erforderlichen Ersten Hilfe über digitalem Wege
Der freiwillige Rettungssanitäter als First Responder braucht hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz keine Bedenken haben. Der Paragraph kommt vorwiegend zur Anwendung, wenn man sich bereits am Ort des Vorfalls befindet und es im Bedarfsfall ohne möglich gewesene Hilfeleistung einfach so verlässt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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