Servitut

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
sabka0104
Beiträge: 5
Registriert: 10.08.2021, 02:54

Servitut

Beitrag von sabka0104 » 30.07.2022, 09:33

Einen wunderschönen guten Tag........

Ich bin im Besitz eines Servitutsweges in der Steiermark. Einige Parteien sind mit dem Geh- und Fahrrecht in meinem Grundbuch eingetragen. Nun möchte eine dieser Parteien, ein Landwirt, seine 6000 m2 Wiese umwidmen lassen in Bauland. Ganz abgesehen davon, dass ich nicht glaube dass eine Umwidmung so leicht durchgeht, müsste ich weitere Grundstückseigentümer über meinen Weg fahren lassen? Wäre das nicht eine unzulässige Erweiterung des Servituts?

LG
Zuletzt geändert von sabka0104 am 03.08.2022, 01:31, insgesamt 2-mal geändert.



Schizopremium
Beiträge: 98
Registriert: 31.12.2018, 08:49

Re: Servitut

Beitrag von Schizopremium » 30.07.2022, 22:36

Dazu wirst Du wohl mehr Informationen benötigen.
1. Ist das Servitut für Gehen und Fahren explizit namentlich auf den besagten Servitutsnehmer ausgestellt?
2. Gibt es dazu einen Dienstbarkeitsvertrag oder einen Vertrag wo dazu weiteres zu entnehmen ist.

Ich hatte in der Vergangenheit ebenfalls mit dieser Thematik zu tun. Man glaubt es vorab nicht, wie streitbehaftet dieses Thema seine kann, besonders dann, wenn hier nicht klipp und klar alles geregelt ist. Wenn hier wer ein Eigenheim errichten möchte, dann treten plötzlich Dinge in den Vordergrund, die bislang auf Grund der anders wertigen Nutzung vermutlich nie ein Thema waren.
- Schneeräumung im Winter
- Instandhaltung des Weges

Man glaubt es nicht, aber der Weghalter, in dem Fall bist das Du, hat hier doch einige Möglichkeiten maßgeblich darauf Einfluss zu nehmen! Es empfiehlt sich eine Informationseinholung bei einem darauf spezialisierten RA oder Notar.

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Servitut

Beitrag von alles2 » 31.07.2022, 12:25

Das hätte nichts mit einer unzulässigen Erweiterung des Servituts zu tun, sondern gegebenenfalls mit der Einräumung eines Notweges. Verinnerlicht man sich das Notwegegesetz, braucht es nicht mal einen Anwalt, Notar, Makler, Interessensvertreter oder was auch immer. Nach der Umwidmung von einer landwirtschaftlichen Fläche in Bauland kann ein neuer Eigentümer iSv § 9 Abs.1 iVm § 1 Abs.1 NotwegeG das Notwegerecht beantragen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

sogrouch
Beiträge: 1
Registriert: 01.08.2022, 09:45

Re: Servitut

Beitrag von sogrouch » 01.08.2022, 09:51

That would involve the provision of an emergency route rather than the unauthorized extension of the servitude. In fact, you don't even need a lawyer, notary, broker, lobbyist, or anything else if you understand the Emergency Routes Act. A new owner may submit an application for the right of way in line with Section 9 (1) in combination with Section 1 (1) NotwegeG once an agricultural area has been reclassified as building land.
geometry dash

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 43 Gäste